Skifahrer müssen mit dem Erwerb des Skipasses eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen!

Da Unfälle beim Skifahren an der Tagesordnung sind und die Verletzungsgefahr sehr groß ist, haben Betreiber von Skigebieten darauf reagiert und verlangen von den Touristen schon seit Januar 2022 nun eine gültige Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden!

Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, müssen die Skifahrer vor Ort eine Tages-Police abschließen. Betreiber der Skigebiete sind verpflichtet, beim Kauf der Fahrkarte eine Haftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden zur Verfügung zu stellen.

Der Skifahrer kann dann entscheiden, ob er eine Haftpflichtversicherung mit einem Skipass erwirbt oder aber seine eigene Privathaftpflichtversicherung nutzt. Ohne einen Nachweis dürfen die Sportler nicht mehr auf die Piste.

Haben Sie ausreichenden Ver­si­che­rungs­schutz?

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

Winterurlaub - Versicherungspflicht für Skifahrer

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