Die 20 km/h schnellen Elektro-Roller gehören zu der Rubrik „EKF – Elektrisches Kleinstfahrzeug“ und sind versicherungspflichtig!
Schäden durch E-Roller sind nicht über die Privat-Haftpflicht abgesichert sondern benötigen eigenen Versicherungsschutz.
Dieser kann nur gegen Vorlage einer Betriebserlaubnis gegeben werden.
Wie sieht es mit einer Teilkasko aus?
Die ist ebenfalls versicherbar, z. B. für:
– Diebstahl (Totalentwendung)
– Explosion, Brand und sogar Elementarschäden
– Schlossaustausch bei Schlüsselverlust
– Schäden durch Kurzschluss
– Schäden durch Tierbisse
Benötigen Sie eine E-Roller-Versicherung?
Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80
Elektro-Roller (E-Scooter) – Anfrage auf EKF-Versicherung »
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