Gepäck #sicher #machen - Schadenersatz für überfahrenes Reisegepäck?

Gepäck #sicher #machen

Schadenersatz für überfahrenes Reisegepäck?

Während des Urlaubs wurde das Reisegepäck einer Dame von dem Transportfahrzeug ihres Reisebegleiters überfahren! Die Betroffene hatte eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und meldete einen Schaden von 3.500 Euro an. Die Versicherung lehnte den Schaden ab!

In diesem Fall handelt es sich weder um einen Transportmittelunfall noch um eine Straftat Dritter!

Ansprüche aus der Reisegepäckversicherung bestehen nur, wenn das Reisegepäck während der Reise abhandenkommt, Feuer- oder Elementarereignisse das Gepäck zerstören, der Koffer durch einen Diebstahl entwendet wird, oder ein Unfall des Transportmittels eintritt!

AG München, Urteil vom 05.10.2018, Az.:111 C 12296/18

 

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

 

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