Bausparen ist für jeden interessant, der
- den Traum von den eigenen vier Wänden
- die Modernisierung seines Wohneigentums
verwirklichen möchte.
Bausparen lohnt sich aber auch für all diejenigen, die ihr Geld sicher und zu einem guten Zinssatz anlegen wollen, auch wenn man nicht vorhat, zu bauen.
Wenn man als Arbeitnehmer Anspruch auf Wohnungsbauprämie und / oder Arbeitnehmersparzulage hat und bereit ist, das Geld für mindestens sieben Jahre bei einer Bausparkasse anzulegen, dann kann man insgesamt eine Spitzenrendite von über 7 % pro Jahr erzielen. Wenn man also sechs Jahre lang (plus ein Jahr Sperrfrist, in dem der Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen ruhen muss) seine Arbeitnehmersparzulage in einen Bausparvertrag investiert, kann man mit dieser Sparform Renditen erzielen, die wohl keine andere Geldanlage erbringen kann, die gleichzeitig dem Sparer eine garantierte Auszahlung gewährleistet. Man darf die Bausparförderung in jedem Fall behalten, auch wenn man das Geld nicht für den Bau oder den Kauf eines Hauses verwenden, sondern es auf andere Weise ausgeben will. Vergleichbare Sparpläne deutscher Banken liegen zur Zeit deutlich unter 5 % Verzinsung.
Wann gibt es hohe Rendite?
Renditen von 7 % lassen sich allerdings nur dann erzielen, wenn das Einkommen niedrig genug ist, um staatliche Zuschüsse zu erhalten. Als Renditesparer muss man außerdem nicht nur einen Tarif mit hoher Guthabensverzinsung wählen, sondern auch eine passende Bausparsumme vereinbaren. Als Richtwert sollte man die Bausparsumme so wählen, dass sie das Zehnfache der jährlich vom Staat geförderten Sparleistung (also 470 EUR x 10 = 4.700 EUR) nicht übersteigt. Somit kann man als Renditesparer nach sieben Jahren auch ohne Nachteile über das Guthaben verfügen.
Beim Abschluss des Bausparvertrages werden die Bausparsumme und die Sparrate individuell an die Wünsche angepasst. Die Bausparsumme, über die ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, setzt sich zusammen aus: 1. dem Bausparguthaben und 2. dem Bauspardarlehen. In der Regel muss man als Bausparer, je nach Bauspartarif, zunächst zwischen 40% und 50% der Bausparsumme ansparen, damit man von der Bausparkasse das Darlehen über den Rest der Bausparsumme ausbezahlt bekommt.
Abschlussgebühren
Die Abschlussgebühren der einzelnen Bausparkassen sind sehr unterschiedlich. In der Regel sollte die Gebühr allerdings 1% der Bausparsumme nicht überschreiten.
In der Sparphase wächst das Bausparguthaben. Dieses kann, je nach Bausparkasse und dem gewählten Bauspartarif, unterschiedlich hoch sein. Das Mindestansparguthaben beträgt zwischen 40 % und 50 % der im Bausparvertrag vereinbarten Bausparsumme. Normalerweise wird das Bausparguthaben durch monatliche Zahlungen angespart. Es ist allerdings auch möglich, Sonderzahlungen zu leisten oder das vertragliche Mindestbausparguthaben durch eine Einmalzahlung zu erbringen, um möglichst schnell alle Anforderungen für die Zuteilung des Darlehens zu erfüllen.
Zinsen
Bausparkassen bezahlen auf das von Ihnen eingezahlte Bausparguthaben einen tariflich festgelegten Zinssatz, der für die gesamte Vertragsdauer festgelegt ist. Je nach der gewählten Tarifvariante kann der Sparzins zwischen 2,5 % und 5 % pro Jahr liegen. In einer Hochzinsphase mag dies im Vergleich zu anderen Anlageformen relativ wenig sein, aber dafür erhält man später auch einen sehr niedrig verzinsten Kredit. Außerdem ist Bausparen eine sehr sichere Anlageform, so dass die Rendite naturgemäß geringer ausfällt als bei riskanteren Anlagen. In einer Niedrigzinsphase kann Bausparen demnach eine interessante Form der Geldanlage sein, insbesondere dann, wenn man Anspruch auf staatliche Förderung hat.
Wann erfolgt die Zuteilung?
Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt nicht, wie viele Bausparer fälschlicherweise vermuten, wenn man das das erforderliche Bausparguthaben angespart hat. Der Zeitpunkt der Zuteilung steht nämlich nach dem Abschluss des Bausparvertrages noch nicht fest, sondern ist vielmehr davon abhängig, wie viel Guthaben der Bausparkasse zu den jeweiligen Zuteilungsterminen insgesamt zur Verfügung stehen. Fließen der Bausparkasse sehr viele Gelder zu, kann sie auch viele Bauspardarlehen vergeben. Dies hängt zum einen von der Anzahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge ab, zum anderen von der Höhe der jeweils von allen Bausparern eingezahlten Bausparguthaben. Nimmt eine Bausparkasse also in Boomzeiten viele Gelder ein, kann sie auch mehr Bauspardarlehen zuteilen. Bausparkassen ist es aus diesem Grund auch gesetzlich verboten einem Bausparer den genauen Zeitpunkt der Zuteilung zu versprechen oder mit geringen Wartezeiten zu werben.
Berechnung der Bewertungszahl
Um die Reihenfolge der Zuteilung der Bauspardarlehen festzulegen, wird für jeden Bausparvertrag, der das Mindestansparguthaben und die Mindestwartezeit erreicht hat, eine Bewertungszahl am Bewertungsstichtag (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) berechnet. Je mehr Bausparguthaben man angespart hat und je länger man bereits auf eine Zuteilung wartet, desto höher fällt die Bewertungszahl aus. Übersteigt die Bewertungszahl die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl, kann das Bauspardarlehen zugeteilt werden. Als Bausparer hat man mehrere Möglichkeiten:
Man nimmt die Zuteilung an, lässt sich sein angesammeltes Sparguthaben einschließlich Zinsen auszahlen und beantragt das Bauspardarlehen. Nun beginnt die Darlehensphase.
Man beantragt, dass die Zuteilung des Bauspardarlehens um zwölf Monate verschoben wird.
Man nimmt das Bauspardarlehen nur teilweise in Anspruch. Mit dem Beginn der Darlehensphase lässt man sich nur die bisher angesparte Summe auszahlen, man kann das Darlehen aber später in Anspruch nehmen.
Man verzichtet auf die Zuteilung und lässt sich sein Guthaben mitsamt eventuell anfallender Bonuszahlungen und der Rückerstattung der Abschlussgebühr ausbezahlen. Dann endet der Vertag. Man verzichtet auf die Zuteilung, dann erhöht sich die Bausparsumme des Bausparvertrages und bespart den Vertrag weiter. Für den Kunden beginnt die Sparphase von neuem.
Darlehensphase
Wurde das Bauspardarlehen schließlich ausgezahlt, beginnt die Darlehensphase. Das Bauspardarlehen wird wie ein Hypothekenkredit in Form eines Annuitätendarlehens gewährt. Die Höhe dieses Kredits ist die Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und Ihrem Bausparguthaben. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt normalerweise zu 100%, da bereits bei Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr bezahlt wurde. Allerdings gibt es auch Tarife der Bausparkassen, die die Möglichkeit eines Disagios vorsehen. Unabhängig davon wird das Darlehenskonto auf jeden Fall mit einer Darlehensgebühr belastet (i. d. R. 2 % der Darlehenssumme) und es fallen gegebenenfalls weitere Verwaltungskosten an. Die Verwaltungskosten liegen normalerweise bei einigen Promille der Darlehenssumme.
Laufzeit
Die Laufzeit des Bauspardarlehens ist angesichts der höheren Tilgungsraten deutlich kürzer als bei einem Hypothekarkredit. Sie liegt im allgemeinen bei zehn bis zwölf Jahren.
Darlehenszinsen und Tilgung
Der Darlehenszins liegt normalerweise 2 % über dem Sparzins, der auf das Bausparguthaben während der Sparphase gewährt wurde. Dadurch sind die anfallenden Zinsen deutlich niedriger als bei einem Hypothekarkredit. Hinzu kommt, dass der Darlehenszins während der gesamten Laufzeit fixiert ist, und die Kosten daher kalkulierbar sind.
Demgegenüber ist allerdings der anfängliche Tilgungsanteil deutlich höher als bei einem Hypothekarkredit. Je nach der vereinbarten Tarifart beläuft sich der gesamte Kapitaldienst für einen in Höhe von ca. 40 % zugeteilten Vertrag pro Jahr auf ca. 12 % der Darlehenssumme. Die Tilgungsleistungen sind dabei normalerweise in gleichbleibenden Monatsraten zu erbringen.
Besicherung des Bauspardarlehens
Wie ein Hypothekarkredit, muss auch das Bauspardarlehen abgesichert werden. Dazu wird eine Grundschuld in Höhe des Kredits ins Grundbuch eingetragen, jedoch nur, wenn der Kredit 10.000 EUR übersteigt. Allerdings kann man nicht das ganze Grundstück, bzw. die ganze Immobilie durch ein einziges Bauspardarlehen finanzieren. Die Höhe des Kredites ist abhängig von Beleihungswert und Beleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert beläuft sich in der Regel auf etwa 70 bis 90 % des Marktwertes. Bei 80 % des Beleihungswertes setzten Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.
Da man in der Regel zur Finanzierung auch einen Hypothekarkredit benötigt, müssen zwei Grundschulden ins Grundbuch eingetragen werden. Bausparkassen akzeptieren dabei auch Grundpfandrechte an zweiter Rangstelle, also hinter der Hypothek. Im Fall der Zwangsversteigerung des Objekts würde dabei zuerst der Hypothekarkredit zurückgezahlt.
Zwischenfinanzierung
Oft ist die Mindestsparsumme schon angespart, die Mindestbewertungszahl aber noch nicht erreicht. Benötigt man in diesem Falle ein sofortiges Bauspardarlehen, etwa weil man das Traumhaus gefunden hat, bieten die Bausparkassen einen Zwischenkredit an. Diese Form der Zwischenfinanzierung sollte man möglichst nicht in Anspruch nehmen.
Viele Bausparer vermuten, dass sie jetzt nur einen Kredit in Höhe des Bauspardarlehens aufnehmen müssen, nicht aber über das von ihnen angesparte Bausparguthaben. Dies ist nicht der Fall! Als Bausparer muss man einen Kredit in Höhe der gesamten Bausparsumme aufnehmen, also auch auf jenen Teil, den man bereits selbst angespart hat. Zwar bekommt man weiterhin auf das angesparte Bausparguthaben die vereinbarten Zinsen bezahlt, aber die Kreditzinsen sind in diesem Fall wesentlich höher.
Sofortfinanzierung
Bei der Sofortfinanzierung wird ein neu abgeschlossener Bausparvertrag bis zu seiner Zuteilung mit einem tilgungsfreien Darlehen vorfinanziert. Das hat für den Bausparer den Vorteil, dass er sofort über das Geld verfügen und damit den Bau oder Erwerb einer Immobilie finanzieren kann. Kommt der Bausparvertrag dann zur Auszahlung, wird das Tilgungsfreie Darlehen durch das Bauspardarlehen abgelöst. Diese Art der Finanzierung lohnt sich bei den derzeit niedrigen Zinsen nicht. Vor allem bei der relativ kurzen Laufzeit von 15 bis 20 Jahren für einen Hypothekarkredit ist diese Finanzierungsform in der Regel meist um einiges günstiger.
Verschiedene Tarife werden am Markt geboten:
Schnellspartarife:
Mit diesen Tarifen werden Bauherren angesprochen, die in naher Zukunft Baugeld benötigen. Im Extremfall erfolgt die Einzahlung gleich zu Beginn in einer Summe. In der Regel sind die Tilgungsraten bei Schnellspartarifen höher. Die Liquiditätsbelastung ist insoweit höher als bei den normalen Tarifen.
Wahltarife: Die Wahl- oder Optionstarife bieten dem Sparer auch nach Vertragsabschluß, d. h. bis zur Zuteilung, die Möglichkeit den Tarif zu wechseln. Wichtig ist hierbei die Wahl der Zins- und Tilgungshöhe. So kann sich der Kunde bei der Zinsoption später für einen höheren Sparzins entscheiden, wenn zum Beispiel die eigenen Bauabsichten verschoben oder aufgehoben werden. Umgekehrt hat der Sparer die Möglichkeit, nachträglich einen niedrigeren Spar- und Darlehenszins zu wählen.
Unser TIPP:
Man sollte sich genau informieren, wie hoch die Gebühren bei den Bausparkassen sind, die man in eine engere Auswahl genommen hat. Dies ist wichtig, da die Bausparkasse die Gebühr von der ersten Sparrate abzieht, d. h. die Abschlussgebühr mindert das Ansparguthaben und damit auch die Zinsen, die man von der Bausparkasse erhält.
Wenn man beim Vertragsabschluss noch nicht sicher ist, ob man das Bauspardarlehen zum Zeitpunkt der Zuteilung tatsächlich in Anspruch nehmen will, sollte die Bausparkasse bei einem Verzicht auf jeden Fall die Abschlussgebühren zurückerstatten.
Bausparen begleitet Sie durch alle Lebensphasen
- Schon ab 16 Jahren kann man die Wohnungsbauprämie nutzen.
- Als Berufsstarter und Arbeitnehmer legt man die Vermögenswirksamen Leistungen clever und gewinnbringend an und profitiert von der Arbeitnehmer-Sparzulage. Für die weiteren eigenen Sparleistungen erhält man zusätzlich Wohnungsbauprämie.
- Wenn die Familienplanung ansteht, schafft man sich für das Traumhaus ein sicheres und zinsgünstiges Fundament.
- Als Eigenheimbesitzer bildet man Rücklagen, um für anstehende Renovierungen und Modernisierungen vorzusorgen.
Aber auch als Rentner kann man den Staat durch die Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie am Vermögensaufbau beteiligen.
Schüler, Studenten und Hausfrauen können diesen besonderen Vorteil natürlich ebenfalls nutzen.
Wenn man in einen Bausparvertrag einzahlt, kann dies sogar doppelt staatlich gefördert werden:
Auf höchstens € 470 gibt es 9 % Sparzulage = € 42,30 pro Jahr. Zusätzlich gibt es noch die Wohnungsbauprämie.
Auf eine Sparleistung von maximal € 512 (Ehepaare € 1024) gibt es dafür eine 8,8-prozentige Prämie.
Die Fördergrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) liegt für die Wohnungsbauprämie bei € 25.600 für Alleinstehende und für Verheiratete bei € 51.200.
Unser TIPP:
Wir informieren Sie gerne über entsprechende Möglichkeiten und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot. Rufen Sie uns einfach an.
Man hat keinen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, wenn man z. B. den selbstständigen oder Freiberufler-Status führt.
Kein Anspruch auf den Arbeitgeberanteil der Vermögenswirksamen Leistungen besteht außerdem, wenn das Beschäftigungsverhältnis weniger als 6 Monate andauert.
Wollen Sie einen Bausparvertrag besparen, wird eine entsprechende Bausparsumme ermittelt, die dem Sparbeitrag entspricht.
Wie hoch sollte die Bausparsumme sein? Die Bausparsumme muss so gewählt werden, dass mit der geplanten Ansparung der Vertrag zum gewünschten Zuteilungstermin auch zuteilungsreif ist.
Soll der Vertrag nach der Ansparphase zuteilungsreif sein, muss dieses Guthaben mindestens 40 % oder 50 % der Bausparsumme ausmachen (je nach Tarif). Die Bausparsumme sollte in diesem Fall also zwischen 6.500 EUR und 8.000 EUR liegen.
Nach Einhalten der Vertragslaufzeit kann dieser Betrag nach eigenem Belieben verwendet werden. Wenn man vor Vertragsende an das Guthaben will, ist bei staatlich geförderten Verträgen eine wohnwirtschaftliche Verwendung erforderlich, aber auch andere Verwendungszwecke sind möglich.
Wichtig!
Gesetzlich wurde eine Mindestwartezeit festgelegt, so dass die Zuteilung eines Bauspardarlehens frühestens 18 Monate nach Abschluss des Bausparvertrages erfolgen kann.
Die vereinbarte Leistung erbringt der Versicherer erst bei Vorlage der Original-Bausparurkunde.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
Leistungen aus dem Bausparvertrag erbringen die Bausparkassen gegen Vorlage der Original –Bausparurkunde. Der Tod der versicherten Person ist unverzüglich anzuzeigen.
Außer der Bausparurkunde sind einzureichen:
- eine amtliche Sterbeurkunde, (Alter und Geburtsort enthaltend).
Zur Klärung der Leistungspflicht kann der Versicherer notwendige weitere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst anstellen. Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versicherungsleistung beansprucht.
Die Leistungen überweist der Versicherer dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt sieben Jahre. Über das Guthaben kann man nach Kündigung des Vertrags verfügen oder wenn der Vertrag zuteilungsreif ist.