Im Rahmen unserer Elektronikversicherung bieten wir Versicherungsschutz für Schäden an elektronischen Anlagen, insbesondere für Beschädigungen durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- höhere Gewalt
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Raub und Plünderung
Für Gewerbebetriebe mit EDV- und Telekommunikationseinrichtungen sowie elektronischen Anlagen.
Wir bieten Versicherungsschutz für Schäden an stationären, elektronischen Anlagen, insbesondere für Beschädigungen durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit;
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss;
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion;
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung;
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus;
- höhere Gewalt;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Raub und Plünderung
Darüber hinaus bieten wir viele Deckungserweiterungen und versichern nicht nur den Schäden an der Hardware, sondern auch die Kosten für oft zeitaufwendige Neuinstallationen (Software).
Aufstellung der versicherten und versicherbaren Anlagen und Geräte
- Anlagen und Geräte der Informationstechnik, z.B. Datenverarbeitungsanlagen, Personal-Computer, CAD- und CAM-Geräte, elektrische Kassen und Waagen
- Anlagen und Geräte der Kommunikationstechnik, z.B. Fernsprechanlagen, Gegen- und Wechselsprechanlagen, Telex-, Teletex- und Telefaxgeräte, Funkfeststationen
- Anlagen und Geräte der Bürotechnik, z.B. Kopiergeräte, Diktiergeräte, elektrische Rechen- und Schreibmaschinen, Mikrofilmgeräte, Adressier-, Frankier und Kuvertiergeräte;
- Anlagen und Geräte der Sicherungs- und Meldetechnik, z.B. Alarm- und Brandmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsanlagen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung und Beitragsfestsetzung sind versicherbar:
- beweglich eingesetzte Geräte, z.B. Notebooks, Laptops;
- Software und Datenträger;
- Kopierschutz für Software, z.B. Dongle;
Leistungsverbesserungen
- Versicherungsschutz besteht auch vor Betriebsfertigkeit
- Generelle Vorsorgeversicherung bis 30 %
- Stark vereinfachte vorvertragliche Anzeigepflicht
- Gefahrerhöhungen gelten mitversichert
- Eindeutige Repräsentantenklausel
- Weitgehender Unterversicherungsverzicht
- Freizügigkeit für verschiedene Betriebsstätten des VN
- Transporte zwischen den Betriebsstätten gelten mitversichert
- Mitversicherung von Provisorien bei Telefonanlagen
- Teilweise Regressverzicht
- Erweiterungsmöglichkeit auf – Datenträgerversicherung- erweiterte Softwareversicherung
Nicht versichert sind:
- Anlagen und Geräte der Medizintechnik, der Mess-, Prüf- und Regeltechnik, der Satz- und Reprotechnik, (z.B. Foto- und Lichtsatzanlagen, Reprokameras), mobile Funkgeräte, Auto- und Mobiltelefone, Prozessrechner, Steuerungen (z.B. CNC) von Maschinen, Handelsware und Vorführgeräte;
- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt, z.B. durch Haftungsfreistellung bei gemieteten Sachen.
Preisbeispiele:
Art der Geräte: Büroelektronik
Versicherungssumme: 25.564 €
Selbstbehalt: 102 €
Jahresbeitrag netto: 112 €
Art. der Geräte: bewegl. eingesetzte Sachen
Versicherungssumme: 2.045 €
Selbstbehalt: 102 € (bei Diebstahl 25%, mind. 102 €)
Jahrsbeitrag: 30 €
Art der Geräte: Datenträgerversicherung
Versicherungssumme: 10.225 €
Selbstbehalt: 255 €
Jahresbeitrag netto: 92 €
Art der Geräte: erweiterte Software
Versicherungssumme: 25.564 €
Selbstbehalt: 10 %, mind. 511 €
Jahresbeitrag netto: 178 €
Im Interesse der Schadenverhütung, hat der Versicherungsnehmer die Vorschriften und Hinweise des Herstellers zur Wartung und Pflege der Datenverarbeitungsanlage und Datenträger zu beachten und übliche Schutzmaßnahmen gegen Computerviren vorzunehmen (beispielsweise Virenschutzprogramme). Auch muß der Versicherungsnehmer in regelmäßigen Abständen (einmal pro Woche obligatorisch) Datensicherungen anfertigen und die Duplikate so aufbewahren, dass diese von einem Schadenfall der Originale voraussichtlich nicht betroffen werden.
Damit es im Schadenfall keine Probleme gibt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich eine Schadenmeldung zu übermitteln. Die Kosten müssen anhand einer Rechnung einer autorisierten Fachwerkstatt nachgewiesen werden. Beschädigte Datenträger müssen unbedingt aufbewahrt werden und sind dem Versicherer auf Verlangen auszuhändigen.
Jeder Versicherungsvertrag ist kraft Gesetz mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündbar.