Die schnelle Wiederherstellung der Betriebstätigkeit und der Liquidität nach einem Schaden ist oft entscheidend. Jeder Tag Verzögerung bei der Wiederherstellung der Produktionskraft Ihres Betriebes erhöht die Gefahr, dass Aufträge nicht termingerecht erfüllt werden können und Sie Kunden verlieren.
Für gewerblich genutzte Gebäude mit einem Wohnflächenanteil unter 50 % bieten wir die Gewerbliche Gebäudeversicherung an, auf die wir richtig stolz sind. Neben dem Versicherungsschutz für die Standardgefahren
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
bieten wir Versicherungsschutz auch bei
- Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck
- Innere Unruhen, Krieg, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung
- Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall
Hinweis:
Darüber hinaus bieten wir viele Deckungserweiterungen an.
Besitzer von Gebäuden, die überwiegend oder ganz gewerblich genutzt werden und einer massiven Bauweise mit harter Bedachung entsprechen. Das Gebäude muss seinen Standort innerhalb Deutschlands haben.
Zusätzlich zu den Standardgefahren bieten wir eine Erweiterung der versicherten Gefahren:
- Überspannungsschäden durch Blitz bis 15 %
- Feuernutzwärmeschäden
- unbemannte Flugkörper
- Verschmutzungen/Rückstände (z. B. Rußablagerungen, Löschmittelrückstände, Brandgeruch)
- Sengschäden
- Schäden durch Implosion
- Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen
- bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Aquarien
- bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Sprinklern
- Zuleitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks
- Ableitungsrohre auf und außerhalb des Gebäudes
- Schäden durch Rückstau, wenn Rückstauventile vorhanden
- Regenfallrohre im Gebäude
- Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen, die im Zusammenhang mit einem Sachschaden entstehen
- Wasserdampf ist Leitungswasser gleichgestellt (kein Hochdruck-Wasserdampf)
- Bruchschäden an Gasrohren
- Schäden durch Graffiti (z. B. mit Selbstbeteiligung von 250 € bis zu einer Jahreshöchstentschädigung von 5.000 €)
- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte bis 5.100 €
- Gartenbepflanzung nach Sachschaden bis 5.000 €
- feuergeschädigte Bäume nach Sachschaden bis 5.000 €
- Aufräumkosten für durch Sturm umgestürzte Bäume bis 5.000 €
- Wasser-/Gasverlust nach Rohrbruch bis 60 % der Versicherungssumme
- Gebäudebeschädigung nach ED (incl. Schaufensterverglasungen) bis 5.100 €
Zusätzlich gilt eine Erweiterung der versicherten Sachen:
- Feuerrohbauversicherung bis 24 Monate, davon 15 Monate beitragsfrei.
- sonstige Grundstücksbestandteile bis 10 %
- Schäden an Armaturen bis 1.533 €
- Vorsorgeversicherung für Wertsteigerungen und Technologiefortschritt an techn. Gebäudeausrüstung bis 10 %
Folgende Kostenpositionen sind summarisch bis 100 % der Versicherungssumme mitversichert:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Feuerlöschkosten
- Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
- Dekontaminationskosten bis 60 % der Versicherungssumme (SB 10 % max. 5.000 €) li>
- Sachverständigenkosten bei Schadenhöhe ab 25.000 € bis max. 60 % der Versicherungssumme
- Preisdifferenzversicherung
Eine Erweiterung der Entschädigungen gilt für:
- Neuwertentschädigung auch bei Erwerb an anderem Ort (soweit Wiederaufbau an gleichem Ort wirtschaftlich nicht vertretbar) und/oder wenn das Gebäude einem anderen Zweck als bisher dient, jedoch in der gleichen Betriebsbranche einzuordnen ist.
- Abschlagszahlung nach zehn Tagen
- Regressverzicht gegenüber wirtschaftlich verbundenen Dritten
- Vorübergehende Abweichung von Sicherheitsvorschriften bis 3 Monate
- Gerichtsstand ist Sitz des VN
- Erweiterte Anerkennung
- Vertragsbeendigung nach Kündigung durch VR erst 3 Monate später
- Wegfall SB 100 € bei Sturmschäden
Hinweis:
Dies ist nur eine stichwortartige Übersicht. Für den Versicherungsschutz maßgebend sind Bedingungen / Sonderbedingungen / Klauseln, die wir Ihnen auf Wunsch gerne aushändigen.
Der Schadenfall ist eingetreten? Damit es keine Probleme gibt, müssen Sie einige Verhaltensregeln (im Versicherungschinesisch „Obliegenheiten“ genannt) beachten:
- Melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Bei allen Brand-, (Einbruch)diebstahl- und Raubschäden müssen Sie außerdem sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Weiterhin besteht eine Verpflichtung zur Schadenverhütung und Schadenminderung. So müssen Sie beispielsweise Feuerlöscher regelmässig warten lassen.
- Der Versicherer muss bei der Ermittlung der Schadenursache und Schadenhöhe unterstützt werden. Fragen Sie deshalb lieber einmal mehr nach, bevor Sie am Schadenort Veränderungen vornehmen. Bei größeren Schäden will sich der Versicherer eigentlich immer selbst ein Bild machen und schickt dann einen Gutachter.
- Bei der Regulierung von Großschäden sind Fotos und/oder Videos des Gebäudes sehr hilfreich.
Jeder Versicherungsvertrag ist kraft Gesetz mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündbar.