Wir geben Ihnen über diese Produktinformation einen Kurzüberblick über die wichtigsten Punkte in der Glasversicherung.
Die Versicherung deckt Schäden an der Verglasung eines privaten Haushaltes wie beispielsweise: Spiegel, Thermoglas, Mehrfachverglasung oder glasähnliche Stoffe wie beispielsweise Plexiglas oder Kunststoffscheiben.
Die Glasversicherung deckt das Risiko des Zerbrechens der versicherten Scheiben oder Glasplatten.
Bei einem Schadensfall spielt es keine Rolle, ob Sie den Glasschaden selbst verursacht haben, oder ob ein Fremdverschulden vorliegt.
Die Entschädigung kann durch Naturalersatz oder durch Barentschädigung erfolgen.
Bei der Versicherung von Innenverglasung gibt es Einschränkungen bei künstlerisch bearbeiteten Gläsern.
Nicht versichert sind sogenannte Hohl- und Trinkgläser oder auch Beleuchtungskörper, Beschädigungen (Kratzer) an der Glasoberfläche, Eintrübungen, Beschädigungen an Rahmen und Einfassungen. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an noch nicht fertig eingesetzten Scheiben, ihrem Rahmen und Schutzvorrichtungen.
Tipp:
Das Zu-Bruch-Gehen einer Glasscheibe gehört typischerweise nicht zu den wirklich finanziellen Risiken, die man absichern muß. Normalerweise sollten Sie deshalb Ihr Versicherungsbudget lieber für die wichtigen Versicherungen wie Risikoleben, Unfall oder Erwerbsunfähigkeit ausgeben.
In einigen Fällen kann der Abschluß einer Glasversicherung gegen knapp 100,00 DM Beitrag aber dennoch wirtschaftlich sinnvoll sein: wenn Sie viel teures Glas besitzen (Wintergarten, hochwertige Scheiben, Spiegel etc.)
Das Zu-Bruch-Gehen einer Glasscheibe gehört typischerweise nicht zu den wirklichen finanziellen Risiken, die man absichern muß. Normalerweise sollten Sie deshalb Ihr Versicherungsbudget lieber für die wichtigen Versicherungen wie Risikoleben, Unfall oder Erwerbsunfähigkeit ausgeben.
In einigen Fällen kann der Abschluß einer Glasversicherung gegen knapp 100 € Beitrag aber dennoch wirtschaftlich sinnvoll sein: Wenn Sie viel teures Glas besitzen (Wintergarten, hochwertige Scheiben etc.), wenn Sie als Gewerbetreibender teure Werbemittelleuchtanlagen aus Glas oder große Schaufensterscheiben Ihr eigen nennen.
Über die Glasversicherung ist die gesamte Verglasung versichert, dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Spiegel, Thermoglas, Mehrfachverglasung oder glasähnliche Stoffe wie beispielsweise Plexiglas oder Kunststoffscheiben handelt. Die Glasversicherung deckt generell das Risiko des Zerbrechens der versicherten Scheiben oder Glasplatten.
Nicht versichert sind sogenannte Hohl- und Trinkgläser oder auch Beleuchtungskörper. Bei einem Schadenfall spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie den Glasschaden selbst verursacht haben, oder ob ein Fremdverschulden vorliegt.
Mitversichert sind auf Antrag jedoch auch Schäden durch Blitz, Explosion und Brand. Bei der Versicherung von Innenverglasung gibt es Einschränkungen bei künstlerisch bearbeiteten Gläsern. Die Entschädigung kann durch Naturalersatz oder durch Barentschädigung erfolgen.
Die Glasversicherung deckt das Risiko des Zerbrechens der versicherten Scheiben oder Glasplatten. Mitversichert sind auf Antrag: Schäden durch Blitz, Explosion und Brand. Bei der Versicherung von Innenverglasung gibt es Einschränkungen bei künstlerisch bearbeiteten Gläsern. Die Entschädigung kann durch Naturalersatz oder durch Barentschädigung erfolgen.
Nicht versichert sind: Beschädigungen (Kratzer) an der Glasoberfläche, Eintrübungen, Beschädigungen an Rahmen und Einfassungen. Ebenfalls nicht versichert sind: Schäden an noch nicht fertig eingesetzten Scheiben, ihrem Rahmen und Schutzvorrichtungen.
Die Glasversicherung kann zum einen pauschal, das heißt nach der Gesamtfläche des Außenglases berechnet werden. In der Regel ist die Innenverglasung dabei mitversichert. Zum anderen kann sie auch als Glas-Einzelversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie richtet sich bei der Einzelversicherung nach der Glasart und der Größe der Glasfläche.
Der Versicherungswert errechnet sich aus den Kosten für die Ersatzbeschaffung bei Objekten, die nach der Versicherungssumme versichert sind.
Bei der Pauschalversicherung nach dem Gebäudewert ist der Versicherungswert der ortsübliche Neubauwert.
Bei der Versicherung nach Scheibengröße ist keine Versicherungssumme auszuweisen.
Der Versicherer muß bei der Feststellung des Versicherungsfalles und der Leistungspflicht nach besten Kräften unterstützt werden.
Melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche). Notverglasungen können Sie sofort vornehmen lassen (Schadenverhütungsvorschriften für Einbruchdiebstahl- und Sturmversicherungen müssen Sie beachten). Bei Schäden ab 256 € sollten Sie sich mehrere Angebote unterbreiten lassen.
Eine Glasversicherung kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Außerdem können Sie alle Verträge, die nach dem 29.07.94 abgeschlossen wurden, nach einer Beitragserhöhung kündigen. Die Erhöhung durfte aber nicht auf Grund einer Vertragsverbesserung (z.B. größere Scheiben o.ä.) erfolgen.
Eine weitere beidseitige Kündigungsmöglichkeit besteht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Wenn Sie mit sofortiger Wirkung kündigen, darf der Versicherer die restliche Prämie für das laufende Versicherungsjahr behalten, also sollten Sie die Kündigung erst zum Ende des Versicherungsjahres aussprechen.
Hinweis:
Bestehen Sie bei Abschluß Ihrer Glasversicherung auf einen 1-Jahresvertrag. So sind Sie nicht 5 Jahre an einen Versicherer gebunden und sind in Ihrer Versicherungswahl flexibler.