Die Form der Hausratversicherung mit der Berechnung nach Wohnfläche ist besonders bei kleineren Wohnungen und Häusern zu empfehlen.
Die Versicherung deckt automatisch Schäden bis zu einer Gesamtversicherungssumme von 200.000 €.
Die Hausratversicherung ist eine “verbundene” Versicherung, d.h. die schlimmsten Gefahren sind schon in einem Versicherungspaket zusammengefaßt. Namentlich sind dies Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser- und Sturmschäden. Auch sogenannte Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch sind gegen Prämienzuschlag versicherbar.
Bei Normal-Austattung Ihrer Wohnräume brauchen Sie sich bei der Hausratversicherung keine Gedanken mehr über die richtige Versicherungssumme zu machen. Ihr Hab und Gut ist immer bis zu einer Summe von 200.000 € versichert. Die Prämienberechnung erfolgt ganz einfach anhand der Quadratmeterwohnfläche Ihrer vier Wände.
Besonderheiten
Deckung bis zu 200.000 € Versicherungssumme ohne Mehrbeitrag.
Wertsachen im Rahmen der Versicherungs-Police auf maximal 30.000,- € festgesetzt.
Fahrraddiebstahl ist bis 3.000 € automatisch mitversichert
Überspannung ist mitversichert
Hausratgegenstände in Kfz sind bis 1.000,- € mitversichert
Existentiell notwendig: Nur für z. B. Sammler, die ihr ganzes Geld in Antiquitäten oder Briefmarken oder ähnliche Wertgegenstände angelegt haben und diese Sachen auch noch zu Hause aufbewahren.
Wichtig: Für alle Personen, deren Hausrat schon einen erheblichen Wert darstellt.
Eher unwichtig: Für kleine Wohnungen mit eher einfacher Einrichtung (Studentenappartements, Erstwohnungen junger Paare mit gebrauchten Möbeln etc.)
Die Hausratversicherung ist eine “verbundene” Versicherung, d.h. die schlimmsten Gefahren sind schon in einem Versicherungspaket zusammengefaßt. Namentlich sind dies:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser- und Sturmschäden.
- Auch sogenannte Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsch sind gegen Prämienzuschlag versicherbar.
Es ist mittlerweile in Mode gekommen, für alle möglichen Kleinstschäden, die früher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen waren, innerhalb bestimmter Grenzen doch ein paar Euro zu bezahlen. “Einfacher Diebstahl von Wäsche auf der Leine” oder “Auslaufen von Wasserbetten” sind nur einige Beispiele. Ein solcher Schaden wäre zwar ärgerlich, Ihre wirtschaftliche Existenz ist durch so etwas aber niemals gefährdet. Überlegen Sie daher genau, ob die zu zahlende Mehrprämie nicht lieber für wirklich wichtige Versicherungen ausgegeben werden sollte.
In der verbundenen Hausratversicherung sind aber nicht nur die Wiederbeschaffungspreise der versicherten Gegenstände eingeschlossen, sondern automatisch auch eine Vielzahl weiterer Kosten, die bei einem Schadenfall entstehen können. Das sind z. B.:
- die Aufräumungskosten nach einem Brand
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
- die anfallenden Kosten für eine Schlossänderung, wenn dies durch einen Versicherungsfall, etwa durch Raub, notwendig wird
- Kosten für Reparaturen an Gebäudebeschädigungen, die durch Einbruch, versuchten Einbruch, Raub oder Vandalismusschäden in der Wohnung verursacht wurden
- auch die Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen nach Leitungswasserschäden, etwa an Fußböden, Tapeten, Innenanstrichen usw. werden im Versicherungsfall ersetzt.
Grundsätzlich ist der Hausrat aller mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen mitversichert. Leben Sie unverheiratet mit einem Partner/einer Partnerin zusammen, sollten Sie uns den Namen kurz mailen. Der Einschluß ist kostenfrei. Sachen, die Sie als Mieter auf eigene Kosten in das Gebäude eingebracht haben, (z. B. eine Einbauküche) können in Ihrem Hausratvertrag mitversichert werden. Eine kurze Info an uns genügt.
- Schäden an Gebäudebestandteilen. Warum? Hierfür ist die jeweilige Wohngebäudeversicherung zuständig. Faustregel: Alle Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und nicht entfernt werden können, ohne das Gebäude zu beschädigen, werden als Gebäudebestandteil gewertet. Beispiel: Ein verklebter Teppichboden ist Gebäudebestandteil, ein loser Teppich ist Hausrat.
- Schäden an Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Wassersportfahrzeugen mit Motor. Warum? Diese Gegenstände unterliegen ganz anderen Gefahren als “normaler” Hausrat und müssen daher in den eigens dafür kalkulierten Versicherungen (z.B. Vollkasko) versichert werden.
- Schäden am Hausrat eines Untermieters. Warum? Grundsätzlich ist jeder für die Versicherung seiner eigenen Sachen verantwortlich.
- Schäden durch eine nicht versicherbare Gefahr (z.B. Sturmflut, Kriegsereignisse, Kernenergie, einfacher Diebstahl, Verlieren, Abnutzung etc.) oder durch eine Gefahr, die Sie bewußt nicht mitversichern wollten (z.B. Fahrraddiebstahl).
- Örtliche Beschränkungen
Es erscheint zunächst einmal klar, daß der Hausrat am festen Dauerwohnsitz in Deutschland versichert ist. Im Rahmen der sogenannten Außenversicherung sind die Gegenstände auch dann versichert, wenn Sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Die Bestimmungen über die Außenversicherung begrenzen den Versicherungsschutz auf das geographische Europa und auf eine Dauer von maximal drei Monaten. Hausrat in einer eigenen Ferienwohnung, die während des ganzen Jahres benutzt wird, ist daher nicht mitversichert! Nicht versichert ist weiterhin der einfache Diebstahl oder der Einbruchdiebstahl von Hausrat aus Kraftfahrzeugen. Bei einem Wohnungswechsel besteht der Versicherungsschutz für die Dauer des Umzugs (maximal vier Wochen) in der alten und in der neuen Wohnung, wenn sich die neue Wohnung auch in Deutschland befindet.
Das ist das Schöne an der neuen Hausratversicherung. Als “Normalbürger” brauchen Sie sich keine Gedanken mehr über die richtige Versicherungssumme zu machen. Ihr Hab und Gut ist immer bis zu einer Summe von 204.517 € versichert. Die Prämienberechnung erfolgt ganz einfach anhand der Quadratmeterwohnfläche Ihrer vier Wände. Nur wenn Sie mehr als 204.517 € an Hausrat angesammelt haben, müssen Sie auf die klassische Hausratversicherung umsteigen.
Anders als in der klassischen Hausratversicherung, wo Wertsachen bis maximal 20% der gesamten Versicherungssumme versichert sind, ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen im Rahmen der ClickVers-Police auf maximal 51.129 € festgesetzt. Wertsachen im Sinne der Bedingungen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Silber. Außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen und Plastiken) Antiquitäten (außer Möbelstücken). Wenn Sie Ihre Wertsachen nicht in einem mehrwandigen Stahlschrank mit mindestens 200 kg Gewicht aufbewahren, gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
- Bargeld (bis 1.022 €)
- für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, für Schmuck, Münzen, Briefmarken, Gegenstände aus Gold und Platin, Silber, Pelze, Antiquitäten, echte Teppiche und weitere Wertsachen (bis maximal 20% der Versicherungssumme)
Alle o.g. Grenzen für Einzel- oder Gesamtpositionen können gegen Auflagen (höherer Beitrag, Sicherungsvorschriften o.ä.) erhöht werden. Bei Sonderwünschen bitte kurze e-Mail an uns.
Was ist das Besondere an unserer Hausratversicherung?
Abweichend von den üblichen Einschränkungen sind in der clickvers-Hausratversicherung folgende Besonderheiten mitversichert:
- Fahrraddiebstahl bis 1.022 €
- Überspannung
- Implosion
- Verpuffung
- Kraftfahrzeuganprall
- Unbemannte Flugkörper
- Überwachungseinrichtungen
- Gegenstände in Kfz (bis 511 €)
- Gartenmöbel und -geräte (bis 511 €)
- Rückstau (bei intaktem Rückstauventil)
- Wertsachen bis 51.129 €
- Beruflich oder gewerblich genutzte Räume (bis 10.2556 €)
- Wasserbetten und Aquarien
- Hotelkosten (max 100 Tage je 77 €)
Aber das eigentlich Besondere ist die einfache Handhabung und höchstmögliche Sicherheit in Bezug auf die Versicherungssumme.
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die ein Versicherter einhalten muß. Tut er dies nicht, steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Es gibt folgende Obliegenheiten:
- unverzügliche schriftliche Meldung eines Schadens (spätestens innerhalb einer Woche)
- Schadenminderungspflicht
- Aufklärungspflicht
- Der Versicherungsnehmer darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche Dritter anerkennen oder befriedigen. Macht ein Dritter Ansprüche direkt bei Ihnen geltend (mündlich oder schriftlich) müssen Sie dies dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen.
- Bei allen Brand-, (Einbruch)diebstahl- und Raubschäden müssen Sie außerdem sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
Es ist passiert. Sie haben einen Hausrat-Schaden erlitten. Damit es keine Probleme gibt, müssen Sie einige Verhaltensregeln (im Versicherungschinesisch “Obliegenheiten genannt”) beachten:
- Melden Sie uns jeden Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche. Bei allen Brand-, (Einbruch)diebstahl- und Raubschäden müssen Sie außerdem sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Weiterhin besteht eine Verpflichtung zur Schadenverhütung und Schadenminderung. So müssen Sie beispielsweise gestohlene Schecks sperren oder schadhafte Schlösser reparieren lassen oder bei einem Brand die Feuerwehr anrufen.
- Bei Einbruchdiebstahl- und Raubschäden muss der Polizei außerdem ein vollständiges Verzeichnis der gestohlenen Sachen (mit Wertangabe) eingereicht werden. Eine Kopie dieser sogenannten “Stehlgutliste” ist dann uns bzw. dem Versicherer zu überlassen. Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Stehlgutliste ausreichend Zeit. Oft bemerkt man erst einige Zeit später den Verlust einer Sache und der Versicherer kann für nicht auf der Liste stehende Güter den Versicherungsschutz verweigern.
- Der Versicherer muss bei der Ermittlung der Schadenursache und Schadenhöhe unterstützt werden. Fragen Sie deshalb lieber einmal mehr nach, bevor Sie am Schadenort Veränderungen vornehmen. Bei größeren Schäden will sich der Versicherer eigentlich immer selbst ein Bild machen und schickt dann einen Gutachter.
- Bei der Regulierung von Großschäden sind Fotos und/oder Videos von der Wohnung sehr hilfreich.
Eine Hausratversicherung kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Eine weitere beidseitige Kündigungsmöglichkeit besteht innerhalb von vier Wochen nach Regulierung oder Ablehnung eines ersatzpflichtigen Schadens, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung darf der Versicherer die restliche Prämie für das laufende Versicherungsjahr behalten. Üblich sind daher Kündigungen zum Ablauf des Versicherungsjahres.