In Deutschland ist jeder Kfz-Halter verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Seit 1994 wird der Beitrag dieser Versicherung nicht nur nach der Motorstärke, sondern auch nach fahrzeugbezogenen und personenbezogenen Merkmalen berechnet (Fahrzeugalter, Nutzer-Alter, Fahrleistung im Jahr, Km-Stand, etc…). Damit hat jeder Fahrzeughalter die Möglichkeit, eine maßgeschneiderte Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Versichert ist Schadensersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur maximalen Versicherungssumme. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt allerdings nur fremde Schäden. Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug bietet nur eine Fahrzeug- (Voll- oder Teilkasko) -versicherung. Die Kfz-Versicherung wird in Kfz-Haftpflicht-, Fahrzeug- und Insassenunfallversicherung unterschieden. Nebensparten sind die Verkehrsserviceversicherung Schutzbrief) und die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen, versichert. Im Schadensfall zahlt die Versicherung bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme für:
- Personenschäden: 2.500.000 € pro geschädigte Person, aber maximal 7.500.000 €
- Sachschäden: 500.000 €
- Vermögensschäden: 50.000 €
Um Deckungslücken zu vermeiden, sollten Sie sich ausreichend versichern lassen. Die Versicherungssummen betragen dann je nach Versicherer bis zu 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei bei Personenschäden die Leistung auf 8 Mio. € je Person begrenzt ist. Der Beitragssatz einer Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich u.a. nach:
- der Typklasse Ihres Fahrzeugs
- der Regionalklasse
- der privaten oder gewerblichen Nutzung Ihres Fahrzeugs
- Ihrem Beruf
- Ihrer jährlichen Fahrleistung
- Ihrem Alter und Geschlecht
- der Dauer der Schadenfreiheit
Wer benötigt eine KFZ-Haftpflichtversicherung In Deutschland ist jeder Kfz-Halter verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist also nicht freiwillig, sondern eine Pflichtversicherung. Man darf sich aber aussuchen, bei welcher Versicherungsgesellschaft man sich versichern möchte. In der Haftpflichtversicherung gibt es keine nennenswerten Leistungsunterschiede. Man kann sich bedenkenlos bei einer preiswerten Gesellschaft versichern. Bitte achten Sie jedoch darauf, das die Gesellschaft einen 24 Stunden Schadenservice bieten kann und für Sie telefonisch erreichbar ist.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzleistungen, die Dritten durch den Gebrauch des Kraftfahrzeuges entstanden sind. Dabei kann es sich um Personenschäden (Tod, Verletzungen), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen) oder um Vermögensschäden handeln. Der Versicherer leistet dabei auch für Nebenkosten, die häufig bei Verkehrsunfällen auftreten wie z.B. Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Leihwagenkosten etc.
Einschränkungen gibt es vor allem in Bezug auf den Geltungsbereich (i.d.R. gilt Versicherungsschutz innerhalb Europas, es gibt aber Unterschiede!!) und bei Fahrten ohne Führerschein bzw. unter Alkoholeinfluß.
In der Haftpflichtversicherung empfehlen wir den Abschluß eines Vertrages mit unbegrenzten Deckungssummen. Dann laufen Sie nicht Gefahr, für große Schäden selbst gerade stehen zu müssen.
Ohne den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein PKW zugelassen werden. Diesen Nachweis führt man durch die sogenannte „Doppelkarte“, die vor der Zulassung oder beim Wechsel des Versicherers (z.B. nach Kündigung des Vertrages) beim Verkehrsamt vorgelegt werden muss. Das Führen eines PKW ohne gültige Haftpflichtversicherung ist verboten. Wer es dennoch tut (z.B. wenn der Versicherungsschutz durch Nichtzahlung der Versicherungsprämie erloschen ist) muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es gibt folgende Obliegenheiten:
- schriftliche Meldung eines Schadens innerhalb einer Woche
- Schadenminderungspflicht
- Aufklärungspflicht
- Der Versicherungsnehmer darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche Dritter anerkennen oder befriedigen. Macht ein Dritter Ansprüche direkt bei Ihnen geltend (mündlich oder schriftlich) müssen Sie dies dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen.
- Bei Diebstahl- oder Wildschäden ist die Polizei zu informieren
Einen Haftpflichtschaden melden Sie bitte schnellstmöglich per mail an uns oder auch direkt an Ihren Versicherer. Eventuell müssen Sie noch einige Fragen zum Schadenhergang beantworten, der Rest wird dann vom Versicherer erledigt – berechtigte Schadenersatzansprüche Ihres Unfallgegners werden bezahlt und unberechtigte werden (notfalls auch vor Gericht) abgewehrt.
Tipp:
Sollten Sie Schadenformulare für Ihre Versicherungen benötigen, können Sie diese bei Clickvers.de ausfüllen oder als pdf-Datei herunterladen.
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es ?
Kfz-Versicherungsverträge sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündbar. Da der Ablauf von Autoversicherungen fast immer der 31.12. eines Jahres ist, muß die ordentliche Kündigung bis spätestens 30.11. beim Versicherer nachweislich vorliegen.
Bei Prämienerhöhung kündigen Erhöht die Autoversicherung ihre Beiträge für bestehende Verträge (normalerweise zum 1. Januar eines Jahres), besteht immer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Zugang der Zahlungsmitteilung des Versicherers beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Nach Unfall kündigen Der Ausstieg aus der Versicherung ist nach einem Schaden immer möglich. Hier hat man ebenfalls einen Monat Kündigungsfrist. Aber Vorsicht: Die Versicherung muss die anteilige Jahresprämie nicht zurückzahlen. Daher sollte man immer zum Ende der Versicherungsperiode (im Regelfall der 31. Dezember) kündigen.