Die “Mallorca-Police” ist quasi eine Excedentenversicherung (Ergänzungs- und Verbesserungsversicherung) für verschuldete Haftpflichtschäden mit gemieteten Autos.
In nicht allen Ländern besteht ausreichender Versicherungsschutz bei KFZ-Versicherungen. Wenn Sie beispielsweise im Urlaubsland einen Mietwagen nehmen, so ist nicht sichergestellt, dass er ausreichend versichert ist.
Nur wenn in Ihrem deutschen Versicherungsvertrag die sog. Mallorca-Police eingeschlossen ist, zahlt auch Ihre heimische Versicherung für Schäden durch Mietwagennutzung im Ausland.
Die Police bezieht sich auf Europa und aussereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
Beispiel:
Sie mieten ein Auto in einem fremden Land. Dieses Auto hat eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000,00 € (die in Deutschland übliche unbegrenzte Deckung gibt es in kaum einem anderen Land!). Durch Ihre Schuld wird ein Unfall verursacht, der deutlich höhere Schadenersatzansprüche nach sich ziehen würde, z. Bsp. ein Unfall mit mehreren Verletzten. Bis zum Betrag von 51.129 € haftet der Versicherer des Mietwagens, die darüber hinausgehende Summe müssten Sie aus eigener Tasche bezahlen.
Die Mallorca-Police deckt diese eventuell anfallenden Differenzkosten. Aus unserer Sicht sehr sinnvoll, wenn Sie sich ein Fahrzeug in einem Land mit weniger strengen gesetzlichen Vorschriften ausleihen.
Tipp:
Eine Mallorca-Police ist mittlerweile im Rahmen der KFZ-Versicherung für das eigene Auto obligatorisch oder für wenig Geld einzuschließen. Fragen Sie Ihren Autoversicherer.
Viele Urlaubsreisen gehen in entfernte Länder, die nur mit dem Flugzeug erreichbar sind. Die attraktiven Flugpreise erlauben jedoch auch für Städtereisen und Reisen in näher gelegene Urlaubsländer eine Anreise ohne das eigene Auto. Wer mit den Flugzeug in Urlaub fliegt, nimmt sich vielleicht am Urlaubsort für die ganze Reisedauer oder auch nur für einen Tag einen Leihwagen, um die Landschaft zu erkunden.
Mietwagen in den Urlaubsländern sind aber in aller Regel nur zu den in diesen Ländern geltenden gesetzlichen Mindestdeckungssummen haftpflichtversichert und die sind vielfach für einen möglichen Schaden viel zu niedrig. Haften müssen die Fahrer des Mietwagens jedoch bei Verschulden unbegrenzt.
Damit ein Unfall Ihren Urlaub nicht vorzeitig beendet oder Sie in finanzielle Bedrängnis bringt, sollten Urlauber, die beabsichtigen, einen Mietwagen zu nehmen, vor Reiseantritt eine Mallorca-Police abschließen.
Wer als Flug- oder Bahntourist am Ferienort ein Auto mietet, sollte sich unbedingt vergewissern, ob für das gemietete Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungsummen besteht. Diese Vorsichtsmaßnahme empfiehlt sich vor allem in südeuropäischen Ländern, denn dort sind die Deckungssummen zum Teil bedenklich niedrig.
Um sich abzusichern, gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt als Lösung die so genannte Mallorca-Police.
- Der Leihwagen sollte bei einer anerkannten Autovermietung gemietet werden
- Versichert sind der Versicherungsnehmer und sein mitreisender Ehepartner / Lebenspartner.
Die Mallorca-Police gilt als Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge in den meisten Ländern Europas. Versicherungsschäden auf den Kanarischen Inseln sind ausgeschlossen.
Beschädigungen am Mietfahrzeug selbst sind nicht versichert. Bitte überprüfen Sie Ihren KFZ-Vertrag und schließen Sie bei Bedarf gegen einen geringen Mehrbeitrag Ihr Urlaubsland in den Versicherungsschutz ein.
Die Mallorca-Police gewährleistet den Urlaubern eine KFZ-Haftpflichtdeckung in unbegrenzter Höhe.
Tipp:
Überprüfen Sie Ihre KFZ-Versicherung auf den Einschluß der „Mallorca-Police“ und die Höhe der Versicherungssumme. Diese Summen können durchaus von Versicherer zu Versicherer verschieden sein.
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die ein Versicherter einhalten muß. Tut er dies nicht, steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Es gibt folgende Obliegenheiten:
- unverzügliche schriftliche Meldung eines Schadens (spätestens innerhalb einer Woche)
- Schadenminderungspflicht
- Aufklärungspflicht
- Der Versicherungsnehmer darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche Dritter anerkennen oder befriedigen. Macht ein Dritter Ansprüche direkt bei Ihnen geltend (mündlich oder schriftlich) müssen Sie dies dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen.
Es ist passiert. Sie haben einen Schaden verursacht. Damit es keine Probleme gibt, melden Sie bitte jeden Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich an uns. Bitte nutzen Sie dafür unsere online Schadenmeldung und beachten Sie die unten beschriebenen Obliegenheiten.
Ein Schadensfall im Sinne dieses Vertrages ist auch ein Schadenereignis, das Haftpflichtansprüche gegen Sie oder eine mitversicherte Person zur Folge haben könnte.
Wenn die sogenannte “Mallorca-Deckung” in Ihrer KFZ-Versicherung eingeschlossen ist, erlischt diese mit der Kündigung / Beendigung Ihres KFZ-Vertrages.
KFZ-Versicherungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündbar. Da der Ablauf von Autoversicherungen fast immer der 31.12. eines Jahres ist, muß die ordentliche Kündigung bis spätestens 30.11. beim Versicherer nachweislich vorliegen.
Bei Prämienerhöhung kündigen: Erhöht die Autoversicherung ihre Beiträge für bestehende Verträge mit mehr als 5% p.a.(normalerweise zum 1.Januar eines Jahres), besteht immer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Zugang der Zahlungsmitteilung des Versicherers beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Nach Unfall kündigen: Der Ausstieg aus der Versicherung ist nach einem Schaden immer möglich. Hier hat man ebenfalls einen Monat Kündigungsfrist. Aber Vorsicht: Die Versicherung muss die anteilige Jahresprämie nicht zurückzahlen. Daher sollte man immer zum Ende der Versicherungsperiode (im Regelfall der 31. Dezember) kündigen.
Hinweis:
Bei nachträglichem Einschluß des Versicherungsschutzes ist eine auf den Tag genaue Prämienabrechnung möglich. Wir informieren Sie gerne hierüber.