Maschinelle Einrichtungen im Betrieb sind das Herzstück der Fertigung. Im Rahmen unserer Maschinenversicherung bieten wir Versicherungsschutz für Schäden an Maschinen, insbesondere bei Beschädigung durch:
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- höhere Gewalt
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Raub und Plünderung
Wir versichern nicht nur den Sachschaden an der Maschine, sondern bieten für einen umfassenden Schutz auch eine Versicherung für
- Maschinenbetriebsunterbrechung
- Mehrkosten
an.
Hinweis:
Über den Standardschutz hinaus bieten wir viele Deckungserweiterungen für stationäre und für fahrbare Maschinen an.
Eine Maschinenversicherung für fahrbare Geräte versichert Betriebe im Besitz von Bagger, Radlager, Kräne oder Gabelstapler im Falle technischer Mängel und bei Schäden durch menschliches Versagen oder Umwelteinwirkungen.
Eine Maschinenversicherung für stationäre Maschinen ist dann erforderlich, wenn Ihr Betrieb z.B. Druckmaschinen, Werkzeugmaschinen, Maschinen in der Holz- und Kunststoffverarbeitung usw. verwendet. Sie deckt die Folgen aus technischen Mängeln, menschlichem Versagen oder Umwelteinwirkungen ab.
Die hohen Anschaffungskosten für Maschinen rechnen sich nur, wenn diese auch laufen. Das gilt sowohl für stationäre Maschinen, wie Arbeits-, Werkzeug- und Druckereimaschinen, als auch für fahrbare Geräte, wie Krane, Bagger und Ladegeräte. Maschinenschäden können viele Ursachen haben, die Sie berücksichtigen müssen. Oft sind es technische Störungen, sehr häufig jedoch auch menschliches Versagen.
Auch ausgereifte Technik, Wartung und qualifizierte Mitarbeiter können keinen 100%igen Schutz gewährleisten. Die Maschinenversicherung deckt Schäden, die während des Betriebes unvorhergesehen eintreten und macht diese Risiken zu einer kalkulierbaren Größe. Im Schadenfall werden die Kosten zur Wiederherstellung der Maschine; bei Totalschaden der Zeitwert erstattet.
Ein Maschinenschaden bedeutet jedoch nicht nur eine Gefährdung der Investitionen, sondern auch der zu erwartenden Gewinne, da Ihre Betriebskosten auch im Falle eines Maschinenausfalls weiterlaufen. In einer solchen Situation bewahrt Sie die Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung vor weiterem wirtschaftlichem Schaden.
Im Leistungsumfang für stationäre Maschinen enthalten sind:
- Mitversicherung von Sondermaschinen und Einzelanfertigungen
- Prämienfreie Mitversicherung von Daten, die nicht für die Grundfunktion der versicherten Sachen notwendig sind, bis zu 7.669 €.
- Prämienfreie Mitversicherung an Daten zwischen zwei üblichen Sicherungsläufen bis zu 5 % der Versicherungssumme.
- Prämienfreie Mitversicherung von Zusatzgeräten und Zubehör, sowie
- Ersatzteilen bis zu einer Höhe von 5.113 €
- Prämienfreie Mitversicherung von Fundamenten bis zu 10.226 €.
- Prämienfreie Mitversicherung von Reserveteilen bis zu 10% der Versicherungssumme
- Ausmauerungen, Auskleidungen und Beschichtungen sind als Folge eines ersatzpflichtigen Maschinenschaden mitversichert.
- Mitversicherung von Hydraulikölen,
- Prämienfreie mitversichert ist der Diebstahl der versicherten Sachen während der Dauer von Reparaturen und Wartungen bis 76.694 €.
- Prämienfreie Mitversicherung innerer Unruhen bis 511.292 €
- Regressverzicht für fahrlässiges Verhalten
- Erweiterung des Versicherungsortes
- Unterversicherungsverzicht
- Prämienfreie Mitversicherung auf erstes Risiko jeweils 35.565 €
- Aufräum- und Entsorgungskosten (Klausel 015)
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich (Klausel 016)
- Bewegungs- und Schutzkosten (Klausel 017)
- Luftfrachtkosten (Klausel 018)
- Anerkennung der Risikoverhältnisse bei Vertragsabschluss
- Erweiterter Deckungsumfang bei Gefahrerhöhung
- Schadenabhängiger Rabatt bis zu einer Schadenquote von 70%
- Mehrjährigkeitsrabatt bereits schon bei 3 –jähriger Vertragsdauer
- Versicherungsbeginn auch vor Betriebsfertigkeit
- Mitversichertes Interesse eines Dritten als Mieter, Pächter usw.
- Versicherungsschutz bei Wechsel der versicherten Sache
- Beitragsfreier Versicherungsschutz für Ersatzgeräte oder angemietete Geräte während der Reparaturdauer eines vom Schaden betroffenen Gerätes
- Mehrkosten welche über die Wiederherstellungskosten hinaus gehen gelten u. U. mitversichert.
- Ermittelter Zeitwert beträgt mindestens 50% des Neuwertes
- Sofortiger Reparaturbeginn bis 25.565 € möglich, die Schadenanzeige hat unverzüglich zu erfolgen.
- Einschränkung von Obliegenheitsverletzungen
- Versehensklausel
Im Leistungsumfang für fahrbare Geräte enthalten sind:
- Mitversicherung von Sondermaschinen und Einzelanfertigungen
- Prämienfreie Mitversicherung von Daten, die nicht für die Grundfunktion der versicherten Sachen notwendig sind, bis zu 7.669 €
- Prämienfreie Mitversicherung an Daten zwischen zwei üblichen Sicherungsläufen bis zu 5 % der Versicherungssumme
- Prämienfreie Mitversicherung von Zusatzgeräten und Zubehör sowie
- Ersatzteilen bis zu einer Höhe von 5.113 €
- Prämienfreie Mitversicherung von Reserveteilen bis zu 10% der Versicherungssumme
- Mitversicherung von Hydraulikölen, Elektrokabeln und Seilen von Turmdrehkränen unabhängig von einem versicherten Schaden an anderen Teilen
- Generelle Mitversicherung des Diebstahlrisikos
- Prämienfreie Mitversicherung innerer Unruhen
- Regressverzicht für fahrlässiges Verhalten
- Erweiterung des Versicherungsortes
- Unterversicherungsverzicht
- Prämienfreie Mitversicherung auf erstes Risiko jeweils 25.565 €
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten (Klausel 054)
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich (Klausel 055)
- Bewegungs- und Schutzkosten (Klausel 056)
- Luftfrachtkosten (Klausel 057)
- Bergungskosten
- Anerkennung der Risikoverhältnisse bei Vertragsabschluss
- Erweiterter Deckungsumfang bei Gefahrerhöhung
- Schadenabhängiger Rabatt bis zu einer Schadenquote von 70%
- Mehrjährigkeitsrabatt bereits schon bei 3–jähriger Vertragsdauer
- Versicherungsbeginn auch vor Betriebsfertigkeit
- Mitversichertes Interesse eines Dritten als Mieter, Pächter usw.
- Versicherungsschutz bei Wechsel der versicherten Sache bis zur Höhe der Versicherungssumme der bisher versicherten Sache
- Beitragsfreier Versicherungsschutz für Ersatzgeräte oder angemietete Geräte während der Reparaturdauer eines vom Schaden betroffenen Gerätes
- Mehrkosten, welche über die Wiederherstellungskosten hinaus gehen, gelten u.U. mitversichert.
- Ermittelter Zeitwert beträgt mindestens 50% des Neuwertes bis zu einem Maschinenalter von fünf Jahren
- Sofortiger Reparaturbeginn bis 25.565 € möglich, die Schadenanzeige hat unverzüglich zu erfolgen.
- Einschränkung von Obliegenheitsverletzungen
- Versehensklausel
Hinweis:
Dies sind nur stichwortartige Übersichten. Für den Versicherungsschutz maßgebend sind die Bedingungen / Sonderbedingungen / Klauseln, die wir Ihnen auf Wunsch gerne aushändigen.
Ausgeschlossen aus der Leistung sind:
- politische Risiken wie Kriegsereignisse oder innere Unruhen
- Gefahren durch Kernenergie wie Radioaktivität, thermische Wirkungen, Kernenergieschäden durch Dritte (gemäß dem Atomgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Betreiber von Kernanlagen zu gesetzlichem Schadenersatz verpflichtet)
- Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Erdbeben, Hochwasser usw.
- bekannte Mängel, da diese Schäden nicht unvorhergesehen sind
- bekannte Reparaturbedürftigkeit (in Zusammenhang mit dem Schadenereignis)
- betriebsbedingte bekannte und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß, Alterung etc.)
- korrosive Angriffe oder Abzehrungen (Rost)
- Schäden, für die ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.
Einige Preisbeispiele für den Abschluß einer Maschinenversicherung:
Art der Geräte: Turmdrehkran
Versicherungssumme für Listenneuwert: 127.823 €
Selbstbehalt: 511 €
Jahresbeitrag: 895 €
Art der Geräte: CNC-Maschine Metallbearbeitung
Versicherungssumme für Listenneuwert: 204.517 €
Selbstbehalt: 511 €
Jahresbeitrag: 368 €
Art der Geräte: Schweißapparat
Versicherungssumme für Listenneuwert 153.388 €
Selbstbehalt: 511 €
Jahresbeitrag: 675 €
Die Jahresbeiträge verstehen sich netto zzgl. 15 % VSt.
Preise für den Abschluß einer Maschinenversicherung im Tarif 451 – Landwirtschaftliche Zugmaschinen.
Die genannten Beiträge sind Festbeiträge bei 40 % SFR (Schadenfreiheitsrabatt), ohne daß beim Vorversicherer Anfrage gehalten wird:
KW bis | KH unbegrenzt bei 40% |
Teilkasko 154 € SB | Teilkasko 154 € KV650 bei 100% |
|||
12 | 30,47 € | 17,10 | 54,09 € | |||
18 | 38 35 € | 18,50 | 87,79 € | |||
26 | 54,25 € | 22,70 | 87,79 € | |||
33 | 60,38 € | 32,00 | 87,79 € | |||
44 | 79,05 € | 51,50 | 167,91 € | |||
55 | 105,02 € | 77,80 | 289,54 € | |||
74 | 126,08 € | 106,80 | 338,73 € | |||
>74 | 158,55 € | 127,00 | 456,07 € |
Die angegebenen Beiträge gelten nur in Verbindung mit dem Bestehen oder Abschluß einer Haftpflichtversicherung gemäß des Deckungskonzeptes “Landwirtschaftliche Haftpflicht (K016)” der Zürich-Agrippina innerhalb eines Jahres.
Bei Schäden gilt die kurze SFR-Staffel und somit Rückstufung wie bei Lieferwagen und LKW wie folgt:
bei 1 Schaden: Rückstufung von 40 % auf 55 %
bei 2 Schäden: Rückstufung von 55 % auf 70 %
bei 3 Schäden: Rückstufung von 70 % auf 100 %
Im Interesse der Schadenverhütung, hat der Versicherungsnehmer die Vorschriften und Hinweise des Herstellers zur Wartung und Pflege der Anlagen und Maschinen zu beachten und übliche Schutzmaßnahmen zu treffen.
Damit es im Schadenfall keine Probleme gibt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich eine Schadenmeldung zu übermitteln. Die Kosten müssen anhand einer Rechnung einer autorisierten Fachwerkstatt nachgewiesen werden.
Tipp:
Hinweis:
Alle defekten Teile müssen bis zur Begutachtung aufbewahrt werden.
Jeder Versicherungsvertrag ist kraft Gesetz mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf oder durch Wegfall des versicherten Risikos kündbar.