Eine TK ist eine „abgespeckte“ Vollkaskoversicherung, die nur noch eher selten eintretende Schadenfälle abdeckt. Vor allem sind dies Diebstahl- und Glasbruchschäden. Eine Teilkaskoversicherung ist aus unserer Sicht nicht unbedingt empfehlenswert. Besitzen Sie einen wertvollen Wagen oder ist Ihr Fahrzeug finanziert/geleast, bietet nur eine Vollkaskoversicherung wirklich adäquaten Schutz.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt die Reparaturkosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch oder Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind.
Tipp:
Bei älteren oder weniger wertvollen Fahrzeugen ist der wirtschaftliche Schaden den Sie erleiden können dann natürlich auch eher gering. Wozu also dann eine TK?
Eine Fahrzeug (Kasko-)versicherung ist freiwillig. Hier gibt es auch zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern. Achten Sie daher in der Kaskoversicherung vor der Auswahl eines Versicherungsunternehmens auf den Umfang in Bezug auf die folgenden Punkte:
- Neuwertentschädigung
- Rabattretter
- Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit !!
- Kein Abzug für Wertverbesserungen
- GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge
- Übernahme von Mietwagenkosten im Kaskoschadenfall
Ob eine Kaskoversicherung sinnvoll ist, hängt im Regelfall vom Alter und Restwert des betreffenden Kfz ab. Wir empfehlen den Abschluß einer Vollkaskoversicherung in jedem Fall für geleaste oder finanzierte Wagen sowie für Fahrzeuge mit einem Alter von bis zu zwei Jahren.
Die Teilkaskoversicherung zahlt die Reparaturkosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch oder Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind.
Die Teilkaskoversicherung schützt vor folgenden Gefahren:
- Glasbruch
- Elementarschäden (Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung)
- Diebstahl des gesamten Fahrzeugs oder einzelner Teile
- Wildunfall
Einschränkungen gibt es vor allem in Bezug auf den Geltungsbereich (i.d.R. gilt Versicherungsschutz innerhalb Europas, es gibt aber Unterschiede!!) und bei Fahrten ohne Führerschein bzw. unter Alkoholeinfluß.
Weiterhin bleiben ausgeschlossen:
- Ansprüche aufgrund vorsätzlicher Vergehen
- Unfälle bei der Verübung von Straftaten
- Rein vertragliche Haftpflichtansprüche
- Eigenschäden
- Vollkaskoschäden bei abgemeldeten Kfz
Tipp:
Wenn Sie eine Kaskoversicherung abschließen wollen, investieren Sie lieber ein paar Euro in einen Versicherer, der das Risiko der groben Fahrlässigkeit mit einschließt.
In den Kaskoversicherungen gibt es keine expliziten Versicherungssummen. Hier leistet der Versicherer die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Der Beitragssatz einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung richtet sich u.a. nach:
- der Typklasse Ihres Fahrzeugs
- der Regionalklasse
- der privaten oder gewerblichen Nutzung Ihres Fahrzeugs
- Ihrer jährlichen Fahrleistung
- der Dauer der Schadenfreiheit (nur bei einer Vollkaskoversicherung)
- dem Selbstbehalt
Tipp:
Sollten Sie Schadenformulare für Ihre Versicherungen benötigen, können Sie diese bei Clickvers.de ausfüllen oder als pdf-Datei herunterladen.
Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die ein Versicherter einhalten muß. Tut er dies nicht, steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Es gibt folgende Obliegenheiten:
- schriftliche Meldung eines Schadens innerhalb einer Woche
- Schadenminderungspflicht
- Aufklärungspflicht
- Der Versicherungsnehmer darf ohne Zustimmung des Versicherers keine Ansprüche Dritter anerkennen oder befriedigen. Macht ein Dritter Ansprüche direkt bei Ihnen geltend (mündlich oder schriftlich) müssen Sie dies dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen.
- Bei Diebstahl- oder Wildschäden ist die Polizei zu informieren
Im Kaskoschadenfall erfolgt die Meldung per mail an uns oder den Versicherer. Sofern die Schadenhöhe 1.500 € nicht überschreitet, können Sie mit den Reparaturarbeiten beginnen. Bitte veranlassen Sie die Werkstatt, ein Foto vom beschädigten Kfz zu machen und die beschädigten Teile aufzubewahren. Die Reparaturrechnung senden Sie dann einfach an uns per Post, Fax oder mail. Sofern der Schaden größer zu werden scheint, wird oft ein Sachverständigengutachten erforderlich. Der Versicherer hat das Recht, den Sachverständigen zu beauftragen, muß dann aber auch die Kosten dafür übernehmen. Beauftragen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl, müssen Sie Ihn auch selbst bezahlen.
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es ?
Kfz-Versicherungsverträge sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündbar. Da der Ablauf von Autoversicherungen fast immer der 31.12. eines Jahres ist, muß die ordentliche Kündigung bis spätestens 30.11. beim Versicherer nachweislich vorliegen.
Bei Prämienerhöhung kündigen Erhöht die Autoversicherung ihre Beiträge für bestehende Verträge (normalerweise zum 1. Januar eines Jahres), besteht immer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Zugang der Zahlungsmitteilung des Versicherers beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Nach Unfall kündigen Der Ausstieg aus der Versicherung ist nach einem Schaden immer möglich. Hier hat man ebenfalls einen Monat Kündigungsfrist. Aber Vorsicht: Die Versicherung muss die anteilige Jahresprämie nicht zurückzahlen. Daher sollte man immer zum Ende der Versicherungsperiode (im Regelfall der 31. Dezember) kündigen.