ClickVers-REISEZEIT-Autounfall im Ausland

Wer unschuldig in einen Unfall im Ausland gerät, sollte wissen: Es gilt das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. In den meisten Ländern sind die Ersatzansprüche allerdings nicht so großzügig bemessen, wie in Deutschland. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die landestypischen Verkehrsregeln, Vorschriften für die Fahrzeugausrüstung, Promillegrenzen und Tempolimits!

Bei älteren Fahrzeugen oder häufigen Fahrten in das Ausland ist ein Auslandsschutzbrief sehr empfehlenswert!

Schutzbriefe können gegen geringe Prämie in die Kfz-Haftpflicht- oder in die Kaskoversicherung integriert werden.

Eine kostenlose Checkliste zum Thema Reisen sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: ClickVers-Urlaubscheck-Liste