Besondere Wertgegenstände in der Hausratversicherung!
In der Hausratpolice/Hausratversicherung spielt die versicherte Summe eine wesentliche Rolle!
Bargeld, Schmuck, Teppiche, Antiquitäten (Möbel älter als 100 Jahre), Wertpapiere, Kunstgegenstände oder Pelze sind nur bis zu einer bestimmten Versicherungssumme geschützt. Je nach Versicherungsgesellschaft ist der Versicherungsschutz für die hochwertigen Gegenstände bis 20% der Versicherungssumme begrenzt.
Z. B. bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro wären die Wertgegenstände nur bis zu 40.000 Euro versichert. Durch Erhöhung dieser Entschädigungsgrenzen, bzw. durch den Abschluss einer speziellen Versicherung können Sie aber Ihre gesamten Wertgegenstände schützen.
Tipp: Übersteigt der Wert des Hausrats die im Vertrag genannte Summe, ist der Versicherungsnehmer im Schadensfall unterversichert. Für den allgemeinen Hausrat (ohne besondere Wertgegenstände) gilt folgende Faustregel: pro m² Wohnfläche x 650 € = Versicherungssumme. In diesem Fall sprechen die Versicherer die sogenannte Unterversicherungsverzichtklausel aus.
Fotografieren Sie Ihre Wertgegenstände und führen Sie eine Liste aller besonderen Werte, die Sie mindestens jährlich aktualisieren sollten!
Heben Sie alle Quittungen auf!
Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80
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