In der Haftpflichtversicherung sind Sachschäden durch Abwässer grundsätzlich ausgeschlossen, können jedoch gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
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In der Haftpflichtversicherung sind Sachschäden durch Abwässer grundsätzlich ausgeschlossen, können jedoch gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.