ClickVers-Jagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist laut dem Bundesjagdgesetz Pflicht für alle Jäger, Berufs- und auch Nicht-Berufsjäger.

Sie haftet für Vermögensschäden, Sachschäden, Reparaturkosten für beschädigte Jagdutensilien oder trägt den Ersatz für gestohlene Gegenstände.

Hier einige typische Schadenfälle:

» Eine Person wird beim Reinigen der Büchse angeschossen.
» Verkauf von nicht einwandfreiem Wildbret, das zu einer Lebensmittelvergiftung mit einem notwendigen Krankenhausaufenthalt führt.
Der Geschädigte meldet in diesem Fall Schmerzensgeld und entgangene Gehaltszahlungen an.
» Ihr Jagdhund kann ausbüchsen, auf eine Straße laufen und dort einen Unfall verursachen.
Eine umfassende Jagdhaftpflichtversicherung beinhaltet auch die Absicherung der Jagdhunde. So erspart sich der Jäger die separate Hundehalterhaftpflichtversicherung.

Bedenken Sie:
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden aus diesen „Jagdunfällen“
.

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 35398560 u. -80

Zur Jagdhaftpflichtversicherung

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