Anweisung des Käufers über seine Bank an die Bank des Verkäufers. Beinhaltet vielfach auch, welcher Transportversicherungsschutz zu nehmen ist. Die Banken verlangen Übernahme der Akkreditivvorschriften in die Versicherungszertifikate, z.B. Deckung zu englischen Bedingungen (Institute Cargo Clauses) oder bei einem englischen Versicherer.