Wertpapier, das an der Börse gehandelt wird und dem Aktionär sein Anteilrecht am Grundkapital einer Aktiengesellschaft bescheinigt. Der Mindestnennwert bei Aktien beläuft sich in Deutschland auf 1 €. Höhere Nennbeträge müssen jeweils auf volle Euro lauten. Man unterscheidet im allgemeinen unter Inhaberaktien und Namensaktien.