Kinder-unter-7-Jahren-schuldunfaehig-Haftpflicht

Viele Eltern kennen das. Unachtsamkeiten der kleinen Lieblinge sind schnell passiert!

Verschütteter Fruchtsaft auf dem Teppich, eine umgestoßene Vase, Ihr Filius setzt sich auf die Brille der Nachbarin, usw….

In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommen, denn Kinder unter sieben Jahren können gesetzlich nicht haftbar gemacht werden und gelten als deliktunfähig in der privaten Haftpflichtversicherung.

Dies führt oft zu Streitigkeiten zwischen den Kunden und den Versicherern. Deshalb fragen Sie bei ihrer Haftpflichtversicherung nach, wenn Sie Kinder unter sieben Jahren haben.

Es gibt die Möglichkeit „deliktunfähige Kinder“ besonders zu versichern, um dieses Risiko in die Privathaftpflichtversicherung einzuschließen.

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 35398560 u. -80

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