Die gebräuchliche Abkürzung dafür ist > AG. Es handelt sich hierbei um eine Firmengesellschaft, deren Grundkapital in Teilsummen zerlegt, von zahlreichen Kapitalgebern (Aktionären) aufgebracht wird. Diese haften für Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft nur mit ihrer Einlage. Die Aktiengesellschaft ist eine typische Organisationsform von Großunternehmen. Organe: Vorstand (Geschäftsführung), Aufsichtsrat, Hauptversammlung. Letztere beschließt u.a. die Gewinnverteilung (Dividende).