Nach dem Gesetz zur Regelung des rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBB) von 1976 sind AGB “alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt”.