Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen (VL) für Angestellte, die ein geringes Jahreseinkommen haben. Je nach Sparform liegt die Obergrenze bei 17.900 oder 20.000 Euro für Singles (Ehepaare: 35.800 oder 40.000 Euro).
VL zahlt der Arbeitgeber seinen Angestellten freiwillig.
Die Sparzulage gibt es dafür, dass Sie das Geld mindestens sieben Jahre lang in einen VL-Vertrag anlegen. Sechs Jahre lang müssen Sie in diesen Vertrag einzahlen, im siebten Jahr kann dieser ruhen.
Je nach Verwendung und Höhe der eingezahlten Beträge können Singles zwischen 43 Euro und 123 Euro, Ehepaare bis zu 246 Euro Förderung pro Jahr vom Staat bekommen.