Die Versicherungsgesellschaft kann ihre Annahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht anfechten. Wirkung: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig.
Kategorien: A|
Die Versicherungsgesellschaft kann ihre Annahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht anfechten. Wirkung: Der Vertrag ist von Anfang an nichtig.