Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall jede Auskunft zu erteilen, die diese für erforderlich hält, um den Umfang der Leistungspflicht festzustellen.
Verpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherungsgesellschaft im Schadenfall jede Auskunft zu erteilen, die diese für erforderlich hält, um den Umfang der Leistungspflicht festzustellen.