Besondere Wertgegenstaende in der Hausratversicherung

In der Hausratpolice spielt die versicherte Summe eine wesentliche Rolle und sollte in gewissen Abständen überprüft werden!

Viele Verbraucher sind nach Jahren unterversichert. Ein Beispiel hierfür sind Paare, die zusammenziehen, nach und nach werden preiswerte Möbel gegen hochwertigere ausgetauscht, ein größerer Fernseher wird angeschafft, Kinder kommen hinzu und der Hausrat hat sich in der die Versicherungssumme schnell verdoppelt!

Generell gilt: Übersteigt der Wert des Hausrats die im Vertrag genannte Summe, ist der Versicherungsnehmer im Schadensfall unterversichert. Für den allgemeinen Hausrat (ohne besondere Wertgegenstände) gilt folgende Faustregel: pro m² Wohnfläche x 650 € = Versicherungssumme. In diesem Fall sprechen die Versicherer die sogenannte Unterversicherungsverzichtklausel aus.

Fotografieren Sie Ihre Wertgegenstände und führen Sie eine Liste aller besonderen Werte, die Sie mindestens jährlich aktualisieren sollten!

Heben Sie alle Quittungen auf, mit denen Sie den Wert der Gegenstände belegen können!

 

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

 

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