ClickVers-Hausratversicherung-Rolex

Auch ohne Echtheitszertifikat der gestohlenen Rolex, greift die Hausratversicherung.

Wird bei einem Einbruchdiebstahl eine Rolex gestohlen, so muss die Echtheit der Uhr festgestellt werden, damit die Hausratversicherung eine Entschädigung für den Verlust zahlt.

Für die Feststellung des Neuwerts ist dabei unerheblich, ob der Versicherungsnehmer ein Echtheitszertifikat und die Originalverpackung der Uhr vorlegen kann.

Für die Neuwertversicherung spielt der Zustand der versicherten Sache keine Rolle.

 

Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf,
Urteil vom 13.07.2018, Az.: 4 U 141/17

 

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

 

Zur Hausratversicherung

 

Beitragsbildquelle/n:
©Photo by John Torcasio on Unsplash