Beim Einparken in seine Garage dachte ein Mann nicht mehr an seine Fahrräder auf dem Dachgepäckträger. Die krachten an die Mauer und beschädigten das Auto.
Die Kaskoversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, weil er grob fahrlässig herbeigeführt wurde!
Außerdem kann es zu Ärger mit der Versicherung kommen, wenn Sie Ihren Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen und Schäden nicht umgehend melden. Sind Fristen überschritten, kann der Versicherungsschutz verloren gehen!
Wer nicht mit nötiger Sorgfalt durchs Leben geht, riskiert seinen Versicherungsschutz oder zumindest einen Teil davon.
Nutzen Sie jetzt noch die Möglichkeit, zu einer preiswerteren Kfz-Versicherung zu wechseln. Die Kündigung muss bis spätestens zum letzten Tag im November vorliegen!
Gerne suchen wir für Sie eine Alternative, damit Sie Geld sparen können!
Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80
Kfz-Versicherung – Angebotsanfrage
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