Krankheitskosten sammeln:
Es lohnt sich, die Ausgaben für Zahnersatz, eine neue Brille oder sogar eine Augen-Laser-OP in einem Jahr zusammenzufassen. Denn Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar – allerdings erst, wenn diese Ausgaben eine nach Auffassung des Gesetzgebers zumutbare Belastung überschreiten.
Die individuelle Belastungsgrenze ermittelt das Finanzamt. Finanztipp; „Je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Gesamtverdienst liegt diese bei einem bis sieben Prozent der Jahreseinkünfte.“
Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80
Zur Privaten Krankenversicherung
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