Nicht nur vor Urlaubsfahrten werden Dachgepäckträger mit verschiedenen Gegenständen beladen.
Beachten Sie bei diesen Fahrten, dass Sie nicht schneller als 130 km/h fahren sollten. Der Fahrtwind zehrt an den Dachaufbauten und Lenkung und Bremsweg sind anders als mit nicht beladenem Fahrzeug.
Sollten Sie einen Unfall verursachen, z. B. weil sich Gegenstände plötzlich lösen, tritt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Sie prüft die Ersatzansprüche des Unfallgegners. Allerdings sind Schäden der auf dem Dachgepäckträger transportierten Objekte weder über die Kfz-Haftpflicht noch über die Vollkaskoversicherung versichert.
Falls Sie keine Schuld an einem Unfall haben, können Sie von Ihrem Unfallgegner Ersatz für die beschädigten Dinge verlangen.
Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80
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Kündigung Kfz Versicherung
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