Unfälle mit anderen Tieren, außer Haarwild.

Kategorien: Aktuell|Tags: , , , , , , , , , , , , , , , |

Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden mit sogenanntem Haarwild (Rehe, Wildschweine) nach dem Bundesjagdgesetz. Doch wie sieht es aus mit Unfallschäden, die durch andere Tiere entstehen?