Unfälle mit anderen Tieren, außer Haarwild.
Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden mit sogenanntem Haarwild (Rehe, Wildschweine) nach dem Bundesjagdgesetz. Doch wie sieht es aus mit Unfallschäden, die durch andere Tiere entstehen?
Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden mit sogenanntem Haarwild (Rehe, Wildschweine) nach dem Bundesjagdgesetz. Doch wie sieht es aus mit Unfallschäden, die durch andere Tiere entstehen?
Wenn Sie sich den Traum vom eigenen Pferd erfüllt haben, müssen Sie auch an richtigen Versicherungsschutz denken. Sie sind als Tierhalter verpflichtet, jeden entstandenen Schaden durch das Tier zu ersetzen.