Auf der Toilette greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht!
Bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle greift die gesetzliche Unfall- versicherung nicht.
Bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle greift die gesetzliche Unfall- versicherung nicht.
In Deutschland passieren mehr als 20.000 Unfälle am Tag. Kinder sind dabei zu einem Drittel die Opfer.