Auf der Toilette greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht!
Bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle greift die gesetzliche Unfall- versicherung nicht.
Bei Verletzungen auf der Toilette der Arbeitsstelle greift die gesetzliche Unfall- versicherung nicht.
01. Arbeitsunfälle 02. Pflege-Zusatzversicherung 03. Sicherheit beim Fahrrad fahren