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Unfallversicherung – Pausen #sicher #machen

Arbeitnehmer, die in ihrer Mittagspause spazieren gehen, sind nicht gesetzlich unfallversichert!

Zum Fall: Ein Arbeitnehmer nutzte die Mittagspause zu einem Spaziergang. Er stürzte über eine Steinstufe so unglücklich, dass er sich das Handgelenk brach und sich an den Knien verletzte.

Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls wurde von der Berufsgenossenschaft abgelehnt. Der Arbeitnehmer wandte ein, dass durch eine hohe Arbeitsbelastung zur Fortsetzung der Arbeit eine Pause notwendig gewesen wäre!

Das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschied aber, dass Arbeitnehmer nur gesetzlich unfallversichert sind, solange diese eine Tätigkeit verrichten, die dem Betrieb dient!

Az.: L 9 U 208/17 vom 14.06.2019

P.S. Die private Unfallversicherung ist steuerlich absetzbar!

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