Tipps fuer den Alltag: Urteil Parken auf eigene Gefahr bei herabfallenden Eicheln-oder Kastanien

Wenn Sie unter einem Kastanienbaum parken, müssen Sie mit Blechschäden rechnen und die Kosten selbst tragen (s. h. Landgericht Aachen, Urteil vom 5. März 2003, Az.: 4 O 350/02).

Ein Mann parkte seinen Wagen auf einem öffentlichen Parkplatz und ging zur Arbeit. Als er abends zurückkam, hatte ein Kastanien-Hagel seinen Wagen großflächig verbeult. Die Teilkaskoversicherung zahlt diesen Schaden nicht. Sie tritt nur bei Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ein.

Der Mann versuchte deshalb den Schaden von der Kommune regulieren zu lassen. Mit der Begründung, dass die Gemeinde die Verkehrs-Sicherungspflicht verletzt hätte. Die Parkplätze seien ohne Warnhinweise und Sicherheitsvorkehrungen freigegeben worden.

Aber auch hier hatte der Mann keinen Erfolg. Der Baum war reichlich mit Kastanien bestückt und ihm hätte klar sein müssen, dass die harten Früchte herunterfallen können. Die Gemeinde war in dieser klar erkennbaren Situation nicht verpflichtet, besondere Warnhinweise anzubringen.

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Beitragsbildquelle/n: ©HUK Coburg