Kein Versicherungsschutz bei Wasserschaden durch eine Dusche ohne Duschwanne!

Das OLG München entschied in folgendem Fall:
Hinweisbeschluss vom 30.08.2017, Az.: 25 U 1728/17

Kein Versicherungsschutz bei Wasserschaden durch eine Dusche ohne Duschwanne!

In dem Badezimmer des Klägers befand sich eine Dusche ohne Duschwanne. Leitungswasser trat unplanmäßig aus und verursachte in der darunter befindlichen Wohnung einen Wasserschaden. Der Versicherer lehnte es ab, den Schaden zu regulieren.

Erfolgt die Ableitung des Duschwassers direkt durch einen Bodenablauf und nicht durch eine mit dem Rohrsystem fest verbundene Einrichtung der Wasserversorgung (Duschwanne oder Duschkabine) muss der Versicherer nicht zahlen!
Da das Wasser nicht bestimmungswidrig aus einem Rohr ausgetreten ist, sehen die Versicherungsbedingungen in der Leitungswasserversicherung vor, dass der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Leistung hat!

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

 

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