Grundsätzlich leistet eine Unfallversicherung nicht, wenn ein Unfall die Folge von Alkoholgenuss (oder Drogen) ist!
Viele Unfallversicherer rüsten auf und bieten auch berauschten Versicherten bis zu einer bestimmten Promillegrenze einen gewissen Schutz!
Welche Folgen hat der Alkoholgenuss auf die Privathaftpflicht und auf die Kfz-Haftpflicht?
Beide Versicherungen bleiben leistungspflichtig, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird. Da allerdings eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, kommt der Kfz-Versicherer mit Regressansprüchen auf den alkoholisierten Fahrer zu.
Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80
Zur Privathaftpflichtversicherung
Zur Kfz-Haftpflicht-Versicherung
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