Räum- und Streupflicht
Der Vermieter trägt grundsätzlich die Verantwortung für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück.
Der Vermieter trägt grundsätzlich die Verantwortung für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück.