Eltern, die ihr Kind in den Kindergarten bringen und danach auf dem Weg ins Home Office verunglücken, sind nicht gesetzlich unfallversichert!
Es handelt sich in diesem Fall um einen privaten Heimweg und nicht um einen Arbeits- oder Wegeunfall. Nach dem Konzept des Unfallversicherungsgesetzes ist der klassische Arbeitsweg versichert, erweitert auf den Kindergartenumweg.
Die typischen Verkehrsgefahren werden durch Heimarbeit eben vermieden. Wenn Wohnung und Arbeitsplatz im selben Gebäude liegen, ist vom Begriff her ein Wegeunfall ausgeschlossen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az.: 3 K 3278/15 vom 29.08.2018
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