
Die Explosion war so groß, dass zwei angrenzende Häuser sehr stark beschädigt wurden. Die Versicherung des Hauses der vermeintlichen Täterin muss für die Räumung der Trümmer und auch für die Begleichung der Schäden an den angrenzenden Häusern aufkommen.
Auf dem Grundstück selbst ist allerdings der Eigentümer für die Räumung (Trümmer) verantwortlich. Die Eigentumsverhältnisse sind aktuell unklar! Gibt es Erben, die erst noch ermittelt werden müssen! Dieses Prozedere verzögert die Schadenbearbeitung.
Wir beraten Sie gern unter 0511 / 35398560
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