Waidmannsheil-Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist laut dem Bundesjagdgesetz Pflicht für alle Berufs- und auch Nicht-Berufsjäger.
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist laut dem Bundesjagdgesetz Pflicht für alle Berufs- und auch Nicht-Berufsjäger.
Informieren Sie Ihre Hausratversicherung über Ihren geplanten Umzug. Dann besteht paralleler Versicherungsschutz für zwei Monate in der alten und neuen Wohnung.
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist laut dem Bundesjagdgesetz Pflicht für alle Berufs- und auch Nicht-Berufsjäger.
Private Waffenbesitzer sind dazu verpflichtet, Waffen und Munition an einem sicheren Ort aufzubewahren! 75% der Opfer von Waffendieben sind Privatleute!