Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist laut dem Bundesjagdgesetz Pflicht für alle Berufs- und auch Nicht-Berufsjäger.
Die Jagdhaftpflichtversicherung ist laut dem Bundesjagdgesetz Pflicht für alle Berufs- und auch Nicht-Berufsjäger.
Private Waffenbesitzer sind dazu verpflichtet, Waffen und Munition an einem sicheren Ort aufzubewahren! 75% der Opfer von Waffendieben sind Privatleute!