Als ob die kleinen Kinder der jungen Familie nicht schon genug Aufregung verschaffen würden!

Da begannen Hausbewohner auch noch einen Rechtsstreit mit den Eltern.

Stein des Anstoßes: Der im Hausflur abgestellte Kinderwagen. Nach Ansicht der Nachbarn sei der Flur im Treppenhaus zu eng dafür.

Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm zeigten sich da familienfreundlicher. Demnach sei es den Eltern nicht zuzumuten, den Kinderwagen regelmäßig mit in die Wohnung zu karren oder über die enge Kellertreppe nach unten zu tragen. Aus sozialen Gründen sei es selbstverständlich, dass der Kinderwagen im Hausflur geparkt werden dürfe, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Mitmieter kommt.

Dabei ist aber zu beachten:
Steht der Kinderwagen im Hausflur, sollte die Hausratversicherung überprüft werden, ob er im Falle eines Diebstahls mitversichert ist!

 

Wir beraten Sie gern unter 0511 / 353985-60 u. -80

 

Zur Hausratversicherung

 

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