Müssen Grundbesitzer für eventuelle Schäden aufkommen, wenn das Laub nicht aufgesammelt wurde? Ja, jeder Grundstücksbesitzer ist durch eine Verkehrssicherungspflicht gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch dazu verpflichtet, die Blätter häufig aufzukehren, um eine gefahrenfreie Begehung möglich zu machen.
Der Gehweg vor den Grundstücken muss sicher sein. Sollte ein Fußgänger stürzen, muss der Hauseigentümer dafür haften!
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