Schützen Sie sich für alle UnFälle…
Berufstätige sind nur auf dem Weg von und zum Arbeitsplatz gesetzlich unfallversichert,
dies sind nur 30 % ihres Tages!
Bei Unfällen in der Freizeit erhalten Sie überhaupt keine Leistung.
Als Selbstständiger, Freiberufler, Hausfrau/mann sind Sie gar nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt!
„70 % aller Unfälle passieren in der unversicherten Freizeit!“
Wichtig für Ihren Versicherungsschutz:
- Invaliditätsleistung: (Kapital- und/oder Rentenzahlung)
- Einmalzahlung bei einer schweren Erkrankung oder Unfallrente
- Bergungs- und Rettungskostenübernahme bis zu 20.000 € im In- und Ausland
- Kosmetische Operationen bis zu 10.000 €
- Unfallkrankenhaustagegeld
- Reha-Management
- Haushaltshilfe/unterstützung
Es gibt Unfallversicherungen, die übernehmen die Kosten auch bei Impfschäden, Insektenstichen und/oder bei bestimmten Infektionen. Die private Unfallversicherung zahlt ebenso bei Unfällen, die durch einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt entstehen!
P.S. Die private Unfallversicherung ist steuerlich absetzbar!