Welche Versicherungspraemien kann man steuerlich geltend machen?

©ClickVers

Private Versicherungsprämien können als Sonderausgaben (sonstige Vorsorgeaufwendungen) aufgeführt werden,
z. B.:

» Altersvorsorgeaufwendungen (anzeigen)
» Arbeitslosenversicherung
» Erwerbsunfähigkeitsversicherung (anzeigen)
» Pflegeversicherung (anzeigen)
» Private Unfallversicherung (anzeigen)
» Tierhalterhaftpflicht (anzeigen)
» Jagd-Haftpflicht
» Sterbegeldversicherung (Leistung im Todesfall) (anzeigen)
» Private Haftpflichtversicherung (anzeigen)
» Kfz-Haftpflicht (anzeigen)
» Risikolebensversicherung (anzeigen)
» Kapitalbildende Lebensversicherung (nur wenn sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde!) (anzeigen)

Maximaler Höchstbetrag sind 1.900 € für Arbeitnehmer und Beamte, für Selbstständige sind es 2.800 € und für Verheiratete das Doppelte!

Außerdem können beruflich bedingte Policen bei der Steuererklärung angeführt werden. Diese können als Werbungskosten (steuerlich unbegrenzt) angegeben werden. Dazu zählen die Berufs-Haftpflichtversicherung und auch die Arbeitsrechtsschutzversicherung.

Nicht absetzbar sind:

» Verkehrsrechtsschutzversicherung (anzeigen) und Privatrechtsschutzversicherung (anzeigen)
» Hausratversicherungen (anzeigen)
» Kfz-Kaskoversicherung – Vollkasko (anzeigen) und Teilkaosko (anzeigen)