Versicherungen

Kunstversicherung für Sammler und Privatpersonen

Als Sammler von Kunstgegenständen sind Ihre Wertgegenstände unter Umständen nicht über Ihre Hausratversicherung vor Beschädigungen, Diebstahl, Einbruch versichert. Die Risiken bei einem Transport oder einer Restaurierung Ihrer "Schätze" müssen sogar separat versichert werden. Wir bieten Ihnen als Sammler für Kunstgegenstände den maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

Kunstversicherung für Galeristen

Als Galerist, Kunsthändler oder Antiquitätenhändler übernehmen Sie die Kunstwerke, Sammlungen oder Antiquitäten von Ihren Kunden zu treuen Händen. Was ist, wenn z. B. die geplante Ausstellung ausfällt, verspätet beginnt, unterbrochen oder vorzeitig beendet wird? Hier können an Sie Regressforderungen gestellt werden, die nicht unerheblich sein können. Wir bieten Ihnen mit unserer Kunstversicherung für Galeristen/Kunsthändlern und Antiquitätenhändlern den maßgeschneiderten Versicherungsschutz.

Kunstversicherung für Museen

Sie stellen Kunstgegenstände aus, Transportieren diese zu Ausstellungen und Vernissagen oder geben die Wertgegenstände in Kommissionen zu anderen Galerien und Aktionshäusern. Sie werden bei z. B. bei Beschädigungen oder Verlusten der Ihnen überlassenen Wertgegenstände haftbar gehalten. Unsere Kunstversicherung für Museen bietet Ihnen den maßgeschneiderten Schutz.

Kunstversicherung für Restauratoren

Als Restaurator nehmen Sie Kunstgegenstände Ihres Kunden zur Bearbeitung in Ihre Obhut. Sobald Sie diese Kunstgegenstände übergeben bekommen haben, haften Sie für Beschädigungen, z. B. beim Transport oder Diebstahl aus Ihrer Werkstatt. Der maßgeschneiderte Versicherungsschutz für Restauratoren ist für Sie unerlässlich, um nicht im Fall der Fälle eine böse Überraschung zu erleben.

Kunstversicherung für schaffende Künstler

Sie als schaffender Künstler erstellen Kunstwerke im Auftrag Ihrer Kunden. Ihr benötigtes Handwerkszeug wie Farben, Leinwände, Werkzeuge oder Rohstoffe lagern Sie in Ihrem Atelier. Kommt es z. B. zu einem Feuerschaden in Ihrem Atelier und Ihr Handwerkszeug wird beschädigt oder sogar vernichtet, könnte die Wiederbeschaffung eine sehr hohe Investitionen für Sie darstellen. Hier greift unsere Kunstversicherung für Bildende/Schaffende Künstler mit Ihrem Baustein der Betriebsinhaltsversicherung.

Kunstversicherung für Firmen

Als Dienstleister in der Kunstbranche übernehmen Sie z. B. die Transporte der Kunst- und Wertgegenstände Ihrer Kunden. Bei unsachgemäßer Verpackung dieser Gegenstände kann es schon auf dem Transport zu einer Ausstellung zu Beschädigungen kommen, die Sie als Dienstleister regresspflichtig halten. Für Ihr Unternehmen ist hier der passende und ausreichende Versicherungsschutz unerlässlich. Wir bieten Ihnen Ihre individuelle Lösung, um Fall aller Fälle nicht eine böse Überraschung zu erleben.

Praxisausfallversicherung

Als Freiberufler ist der Erfolg und Bestand Ihrer Praxis, Ihrer Kanzlei oder Ihres Büros ganz entscheidend von Ihrer Person abhängig. Es ist Ihre persönliche Kompetenz mit der Sie Ihre Kunden, Klienten oder Patienten überzeugen. Es ist Ihr persönlicher Einsatz, der gefordert ist. Und es ist Ihre persönliche Anwesenheit, die jederzeit erwartet wird. Denn das ist die Grundlage Ihres Erfolges. Doch birgt dies auch ein außerordentliches Risiko. Wie Sie es absichern können.

Handyversicherung

Handyversicherungen gibt es viele, Komplettschutz nur einen! Egal, ob Sturz- oder Displayschäden, unsachgemäße Handhabung oder Feuchtigkeitsschäden, Handys sind mit dem Komplettschutz optimal geschützt. Entscheiden Sie sich zusätzlich für den Diebstahlschutz erhalten Sie eine Kostenbeteiligung im Versicherungsfall.

PC-Schutzbrief

In der heutigen Zeit sind auch private Haushalte immer häufiger mit hochwertigen Computern und dem dazugehörigen Equipment ausgerüstet. Viele Gefahren, die durch eine übliche Hausratversicherung nicht abgedeckt sind, können sinnvoll über den PC Schutzbrief abgedeckt werden.

Golf Hole-in-One Versicherung

Golf spielen ist ein Vergnügen, keine Frage! Sich im Turnier mit den Herausforderungen eines Platzes zu messen, ist ein besonderer Ansporn. Wenn dann auch noch, als Special so zu sagen, ein Hole-in-One mit phänomenalem Preis ausgelobt werden kann, wird es wirklich prickelnd! – Das gilt natürlich auch für den Veranstalter! Was, wenn das "Wunder" passiert und ein Spieler oder eine Spielerin versenkt am 3er Loch tatsächlich den Ball mit dem Abschlag? Für die besondere Herausforderung und den extra Spaß im Golfsport haben wir die "Golf Hole-in-One Versicherung" entwickelt.

Riester-Rente

Ab 01.01.2002 haben Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung. Durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber fließen Teile Ihres Gehaltes – bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (es gilt bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West) – in eine betriebliche Altersvorsorge. Durch die "Riester-Rente" mit staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen Ihre Private Altersvorsorge sichern.

Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung nach § 3 Nr.63 EStG

Ab 01.01.2002 haben Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung. Durch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber fließen Teile Ihres Gehaltes – bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (es gilt bundesweit die Beitragsbemessungsgrenze West) – in eine betriebliche Altersvorsorge.

Unfallversicherung

Die gesetzlichen Unfallversicherungen bieten nur einen Grundschutz, außerdem ist die Höhe der Leistung in fast allen Fällen unzureichend. Gesetzliche Versicherungen greifen zudem nicht bei Freizeitunfällen wie Sportunfällen oder Unfällen im Haushalt und während des Urlaubs. Private Unfallversicherungen ergänzen den Versicherungsschutz.

Privathaftpflichtversicherung

Mit einer Privathaftpflicht schützen Sie sich und Ihre Familie in allen Lebenslagen und rund um die Uhr. Die private Haftpflicht deckt als Standardversicherung den größten Teil der Haftpflichtrisiken von Privatpersonen ab. Sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden sind versichert.

Vollkasko-Versicherung

Die Vollkaskoversicherung ist keine Pflichtversicherung. Ihr Abschluss ist also freiwillig. Wir empfehlen allen Besitzern von geleasten oder finanzierten Fahrzeugen, sich für eine Vollkasko zu entscheiden. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls (oder einer böswilligen Beschädigung durch Dritte) steht man sonst ohne Auto da und muss trotzdem die Raten weiterbezahlen. Hier drohen dann erhebliche finanzielle Einbußen. Auch für Besitzer von Neuwagen oder von wertvollen Gebrauchtfahrzeugen empfiehlt sich eine VK. Der wirtschaftliche Schaden kann dann auf geringem Niveau gehalten werden.

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Besitzer von Heizöltanks unterliegen der verschärften Haftung (Beweislastumkehr!) nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dabei haften Sie nicht nur aus Verschulden, vielmehr müssen Sie beweisen, dass der Schaden nicht durch ihre Tankanlage entstanden ist.

Schutzbrief

In dieser Sparte sind Kosten für weitergehende Serviceleistung bei Pannen, Unfall oder anderen fahrerbezogenen Schadenereignissen wie z. B. Krankheit versichert. Früher war der ADAC in diesem Segment marktbeherrschend, heute ist der Schutzbrief für wenig Geld und ohne Mitgliedsbeitrag innerhalb der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung einschließbar. Bei einigen Versicherern ist der Schutzbrief sogar eine Gratiszusatzleitung zur Kfz-Versicherung.

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