Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Besitzer von Heizöltanks unterliegen der verschärften Haftung (Beweislastumkehr!) nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dabei haften Sie nicht nur aus Verschulden, vielmehr müssen Sie beweisen, dass der Schaden nicht durch ihre Tankanlage entstanden ist.
























